BIBELLESEZETTEL von Chr. von Viebahn

(www.wol-blz.net)

Suchen nach:
Startseite -- Jahrgänge -- 1934 -- 2. August
Diese BLZ Andacht: -- IM ORIGINAL -- Erweitert

Voriger Tag -- Nächster Tag

JAHRGANG 1934
August 1934

Donnerstag, den 2. August 1934


2. Mose 20,15

Unantastbar soll uns das Eigentum des Nächsten sein. Das Gebot: „Du sollst nicht stehlen!“ verbietet nicht nur die heimliche oder offene Entwendung fremden Eigentums, sondern auch die Beschädigung, Veruntreuung oder Beeinträchtigung desselben durch Fahrlässigkeit oder Gleichgültigkeit. [Lies 2. Mos. 23,4. 5; 5. Mos. 22,1-4.] Wenn man die Menschen vor den Spiegel der Gebote stellt, so sagen die meisten schnell: Das Gebot „Du sollst nicht stehlen!“ habe ich niemals übertreten. Doch wenn du dich vor Gott besinnst und dein vergangenes Leben vom göttlichen Licht beleuchten läßt, so wird gar manche Sünde auf diesem Gebiet vor deiner Erinnerung auftauchen. Schon als kleines Kind hast du vielleicht deiner Mutter ein Stück Zucker aus der Zuckerdose oder Honig aus dem Honigglase genommen. Andere haben in der Schule dem Nebensitzer oder der Nebensitzerin einen Griffel, einen Radiergummi oder einen Bleistift genommen. Wieder andere haben schon als Kinder, wenn sie für die Mutter zum Kaufmann gingen, Bonbons oder anderes heimlich vom Ladentisch weggenommen! -Hundertfältig sind die kleinen und großen Sünden gegen dieses Gebot. - Vor längeren Jahren berechnete man die Höhe der durch falsche Steuererklärungen unterschlagenen Einkommensteuer in Deutschland auf weit über 100 Millionen Mark. Wahrscheinlich blieb diese Berechnung noch weit hinter dem tatsächlichen Verlust zurück. - Wenn es sich darum handelt, den Staat zu betrügen, gefundenes Geld oder gefundene Gegenstände stillschweigend einzustecken, beim Wechseln an der Kasse irrtümlich zuviel empfangenes Geld als gute Beute mitzunehmen, so haben viele Menschen in diesen Dingen ein weites, aber eben dadurch sehr belastetes Gewissen. - Doch gehen wir weiter: wie viele sind beim Kauf darauf aus, die Ware möglichst billig zu bekommen und deshalb den Preis herunterzudrücken ohne danach zu fragen, ob der Verkäufer Verlust erleidet! (Spr. 20,14.) - Andere führen Prozesse, um zu Gewinn zu kommen. Wir leben in einer Welt, die erfüllt ist von Ungerechtigkeit und Selbstsucht, die gar manchmal noch vergoldet ist mit einem trügerischen Schein der Redlichkeit! Sobald aber ein Mensch aufrichtig mit seinem vergangenen Lebens ins Licht tritt, so erkennt er: „Ich bin durch meine namenlose Selbstsucht auch diesem Gebot gegenüber ein Schuldiger!“ -Ein Hauptmittel, durch welches der Teufel die Menschen auf diesem Sündengebiet verführt, ist das Geld. Der Herr Jesus nennt dasselbe „den ungerechten Mammon“. - Wie sehr haben auch ernste Kinder Gottes nötig, sich im Lichte dieses göttlichen Verbotes zu prüfen und zu reinigen. Geiz, Habsucht und Liebe zum Geld sind tief eingewurzelte Sünden des menschlichen Herzens und Lebens, von denen vieles mitgeht über die Schwelle der Bekehrung. Der Prediger sagt: „Wer das Geld liebt, wird den Geldes nicht satt, und wer den Reichtum liebt, nicht des Ertrages!“ (Vgl. 1. Sam. 8,1-3; Jer. 22,17; Röm. 1,28.29.) - Der Heilige Geist stellt Habsucht und Geiz unmittelbar neben Hurerei, Unreinigkeit und Trunksucht und sagt uns, daß die Geizigen und Habsüchtigen das Königreich Gottes nicht ererben werden - kein Erbteil haben unter der Königsherrschaft Jesu Christi (Lies 1. Kor. 6,9.10; Eph. 5,5.) - Der Psalmist bittet: „Herr, neige mein Herz zu Deinen Zeugnissen und nicht zum Gewinn!“ -In welch großes Unglück brachte doch ein Achan das siegreiche Volk Gottes in Josuas Tagen, als seine Begehrlichkeit ihn verführte, sich an einem schönen Mantel aus Sinear und an zweihundert Sekel Silber und einer Stange Gold zu vergreifen. Er mußte gesteinigt werden, und ein großer Steinhaufen mußte das Denkmal seiner großen Sünde sein! [Lies Jos. 7,10-12. 19-21. 25. 26.] Der weise Salomo sagt: „Wer unrechtmäßigen Gewinn haßt, wird seine Tage verlängern!

www.WoL-BLZ.net

Zuletzt geändert am 24.03.2014 07:58 Uhr | powered by PmWiki (pmwiki-2.3.3)