Mittwoch, den 22. November 1916
3. MOSE 16,29.32-34
Von nun ab war es eine unveränderliche Satzung für Israel: am zehnten Tage des siebenten Monats war der große jährliche „Tag der Versöhnung“, dessen Verlauf uns in diesem Kapitel beschrieben wird. (Vgl. 3. Mose 23,26-32.) An diesem Tage sollten sie 1. „ihre Seelen kasteien,* d.h. sich tief betrüben und sich von ganzem Herzen demütigen über ihre Sünden und Ungerechtigkeiten, und 2. „keinerlei Arbeit tun“.
Diese Vorschriften haben eine tiefe geistliche Bedeutung für jede Seele, welche in Wahrheit teilzuhaben begehrt an „der Erlösung, die in Christo Jesu ist“. Gott fordert aufrichtige Betrübnis, ernstliche Verurteilung hinsichtlich der eigenen Sünde. Wer noch nie in wirkliche innere Not geraten ist über die eigene Schuld und Herzensunreinheit, der hat auch Gottes Heil in Christo noch nicht erkannt und ergriffen im Glauben. Nur wer aufrichtig und von Herzen Buße tut, d.h. sich selbst verurteilt und seinen Sinn ändert, kann dem Evangelium, der guten Botschaft des Heils, glauben und wirklich mit Gott versöhnt werden durch Jesum Christum. – Wie Gott den Israeliten und den unter ihnen wohnenen Fremdlingen jegliche Arbeit am Versöhnungstage verbot, so verbietet Gott heute am Tage des Heils jedem Sünder, der Versöhnung mit Gott sucht, das eigene Bemühen, sich Gott wohlgefällig zu machen durch Halten der Gebote, durch Gebete, Almosen oder sonstige „fromme Werke“! (Gal. 2,11.)
Wodurch du mit Gott wirst versöhnt:
Das Blut nur das Heilands befreit vom Gericht,
Er ist's der mit Gnade dich krönt!