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c) Bedingtes Verfluchungsritual des Priesters mit der des Ehebruchs verdächtigten Ehefrau (4. Mose 5,18-31)
4. MOSE 5,18-31
18 Und soll das Weib vor den HERRN stellen und ihr Haupt entblößen und das Rügeopfer, das ein Eiferopfer ist, auf ihre Hand legen; und der Priester soll in seiner Hand bitteres verfluchtes Wasser haben 19 und soll das Weib beschwören und zu ihr sagen: Hat kein Mann bei dir gelegen, und bist du deinem Mann nicht untreu geworden, daß du dich verunreinigt hast, so sollen dir diese bittern verfluchten Wasser nicht schaden. 20 Wo du aber deinem Mann untreu geworden bist, daß du unrein wurdest, und hat jemand bei dir gelegen außer deinem Mann, 21 so soll der Priester das Weib beschwören mit solchem Fluch und soll zu ihr sagen: Der HERR setze dich zum Fluch und zum Schwur unter deinem Volk, daß der HERR deine Hüfte schwinden und deinen Bauch schwellen lasse! 22 So gehe nun das verfluchte Wasser in deinen Leib, daß dein Bauch schwelle und deine Hüfte schwinde! Und das Weib soll sagen: Amen, amen. 23 Also soll der Priester diese Flüche auf einen Zettel schreiben und mit dem bittern Wasser abwaschen 24 und soll dem Weibe von dem bittern Wasser zu trinken geben, daß das verfluchte bittere Wasser in sie gehe. 25 Es soll aber der Priester von ihrer Hand das Eiferopfer nehmen und zum Speisopfer vor dem HERRN weben und auf dem Altar opfern, nämlich: 26 er soll eine Handvoll des Speisopfers nehmen und auf dem Altar anzünden zum Gedächtnis und darnach dem Weibe das Wasser zu trinken geben. 27 Und wenn sie das Wasser getrunken hat: ist sie unrein und hat sich an ihrem Mann versündigt, so wird das verfluchte Wasser in sie gehen und ihr bitter sein, daß ihr der Bauch schwellen und die Hüfte schwinden wird, und wird das Weib ein Fluch sein unter ihrem Volk; 28 ist aber ein solch Weib nicht verunreinigt, sondern rein, so wird's ihr nicht schaden, daß sie kann schwanger werden. 29 Dies ist das Eifergesetz, wenn ein Weib ihrem Mann untreu ist und unrein wird, 30 oder wenn einen Mann der Eifergeist entzündet, daß er um sein Weib eifert, daß er's stelle vor den HERRN und der Priester mit ihr tue alles nach diesem Gesetz. 31 Und der Mann soll unschuldig sein an der Missetat; aber das Weib soll ihre Missetat tragen.
Mit jener inneren Freiheit und dem Bewußtsein der Lauterkeit vor Gott muß natürlich, wie wir gestern schon betonten, tiefe Demut verbunden sein, sowie das Empfinden, wie sehr wir steter Bewahrung und fernerer Läuterung, Vertiefung und Heiligung bedürfen! Der in das Erprobungswasser gemengte Staub deutet ja auf den Tod hin. Soll nicht eben dadurch unsere Seele bewahrt und das göttliche Werk in uns vertieft werden, daß wir „allezeit das Sterben Jesu am Leibe umhertragen“? Gerade, wenn wir uns hierin üben, in allen Stücken Gottes Todesurteil über unseren alten Menschen anzuerkennen - uns unter dasselbe zu beugen, koste es, was es wolle, dann wird auch immer ausgeprägter „das Leben Jesu an unserem sterblichen Leibe offenbar werden“, was ja die wahre Heiligung ist! (2. Kor. 4,10.11; vgl. Gal. 4,10.)
Vor Selbstvertrauen und geistlichem Hochmut, der sich gerade bei geförderteren Kindern Gottes so gern einschleicht, kann uns nur stete Wachsamkeit, das Gebet um Demut und ein beständiges inneres Selbstgericht schützen. Häufig gebraucht Gott Leiden und Schmerzen, um eben diejenigen Seiner Kinder, die Ihm Ehre und Freude bereiten, in der Demut zu bewahren. So war es bei dem Apostel Paulus. Der Dorn für das Fleisch wurde ihm gegeben, auf daß er sich nicht überhebe der ihm gegebenen hohen Offenbarungen wegen! (Lies 2. Kor. 12,7-10; vgl. 2. Kor. 1,8-12.)
(Montag, 30. August 1920)