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c) Bedingtes Verfluchungsritual des Priesters mit der des Ehebruchs verdächtigten Ehefrau (4. Mose 5,18-31)
4. MOSE 5,18-31
18 Und soll das Weib vor den HERRN stellen und ihr Haupt entblößen und das Rügeopfer, das ein Eiferopfer ist, auf ihre Hand legen; und der Priester soll in seiner Hand bitteres verfluchtes Wasser haben 19 und soll das Weib beschwören und zu ihr sagen: Hat kein Mann bei dir gelegen, und bist du deinem Mann nicht untreu geworden, daß du dich verunreinigt hast, so sollen dir diese bittern verfluchten Wasser nicht schaden. 20 Wo du aber deinem Mann untreu geworden bist, daß du unrein wurdest, und hat jemand bei dir gelegen außer deinem Mann, 21 so soll der Priester das Weib beschwören mit solchem Fluch und soll zu ihr sagen: Der HERR setze dich zum Fluch und zum Schwur unter deinem Volk, daß der HERR deine Hüfte schwinden und deinen Bauch schwellen lasse! 22 So gehe nun das verfluchte Wasser in deinen Leib, daß dein Bauch schwelle und deine Hüfte schwinde! Und das Weib soll sagen: Amen, amen. 23 Also soll der Priester diese Flüche auf einen Zettel schreiben und mit dem bittern Wasser abwaschen 24 und soll dem Weibe von dem bittern Wasser zu trinken geben, daß das verfluchte bittere Wasser in sie gehe. 25 Es soll aber der Priester von ihrer Hand das Eiferopfer nehmen und zum Speisopfer vor dem HERRN weben und auf dem Altar opfern, nämlich: 26 er soll eine Handvoll des Speisopfers nehmen und auf dem Altar anzünden zum Gedächtnis und darnach dem Weibe das Wasser zu trinken geben. 27 Und wenn sie das Wasser getrunken hat: ist sie unrein und hat sich an ihrem Mann versündigt, so wird das verfluchte Wasser in sie gehen und ihr bitter sein, daß ihr der Bauch schwellen und die Hüfte schwinden wird, und wird das Weib ein Fluch sein unter ihrem Volk; 28 ist aber ein solch Weib nicht verunreinigt, sondern rein, so wird's ihr nicht schaden, daß sie kann schwanger werden. 29 Dies ist das Eifergesetz, wenn ein Weib ihrem Mann untreu ist und unrein wird, 30 oder wenn einen Mann der Eifergeist entzündet, daß er um sein Weib eifert, daß er's stelle vor den HERRN und der Priester mit ihr tue alles nach diesem Gesetz. 31 Und der Mann soll unschuldig sein an der Missetat; aber das Weib soll ihre Missetat tragen.
Was uns in dieser erschütternd heiligen Anordnung Gottes kostbar werden kann, ist die Erprobung und Rechtfertigung eines reinen Gewissens vor Gott. - Die in Verdacht stehende Person mußte sich einer Probe unterziehen, die so eindringlicher und scharfer Natur war, daß nur die Treue sie überstehen konnte. War Schuld vorhanden, so richtete das bittere Wasser unentrinnbar Verderben an und brachte auf diese Weise alles ans Licht! Für die Schuldige gab es kein Entkommen; aber das gerade machte die Rechtfertigung der Unschuldigen um so triumphierender. Derselbe Vorgang, welcher die Schuld der Schuldigen aufdeckte, machte die Unschuld der Treuen offenbar! - Je schärfer die Untersuchung, desto willkommener ist sie ja dem, der sich seiner Lauterkeit bewußt ist. In den Psalmen finden wir kostbare Äußerungen dieses vor Gott lauteren Gewissens, wie es der Gläubige in der Gemeinschaft mit Gott haben kann: „Du hast mein Herz geprüft, hast mich des Nachts durchforscht; Du hast mich geläutert, o Gott - nichts Unlauteres fandest Du!“ „Richte mich, Herr, denn in meiner Lauterkeit habe ich gewandelt - auf den Herrn habe ich vertraut; ich werde nicht wanken! Prüfe mich, Herr, und erprobe mich; läutere meine Nieren und mein Herz! Denn Deine Güte (nicht etwa die eigene!) ist vor meinen Augen und in Deiner Wahrheit wandle ich.“ (Ps. 17,3; 26,1-3.) - In Vollkommenheit konnte der Herr Jesus als Mensch auf Erden so sprechen.
Aber in Seinen Fußstapfen und in Seiner Gemeinschaft wandelnd kann auch jedes aufrichtige Kind Gottes immer völliger in dieser inneren Freiheit und Freimütigkeit vor Seinem Gott stehen. Das ist - wenn man sich bewahren läßt - nicht Hochmut, sondern Gnade, die uns selbst immer demütiger werden läßt, die uns aber Gott immer größer und herrlicher macht.
(Sonntag, 29. August 1920)