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a) Der nächste Verwandte soll den verkauften Erbbesitz eines Armen auslösen (3. Mose 25,25)
3. MOSE 25,25.35
25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. ... 35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir
Es mag nicht unnötig sein, die Kinder Gottes an dieser Stelle darauf hinzuweisen, daß sie auch ihren leiblichen Angehörigen und Verwandten gegenüber wichtige Liebespflichten haben! Sie sollen dieselben stets mit dem Herzen und der Liebe Christi ansehen und sie wenn möglich für Ihn zu gewinnen suchen. Das geschieht allerdings niemals durch Nachgiebigkeit in Fragen der Nachfolge Christi und des Gehorsams gegen Ihn, sondern im Gegenteil, gerade durch Entschiedenheit für Christum und treue Befolgung Seiner Gebote! Zu starke menschliche Verwandtenliebe ist schon vielen Gläubigen ein ernstes, ja, verhängnisvolles Hindernis in der Nachfolge Christi geworden; deshalb warnt uns unser Herr vor solcher! (Matth. 10,37.38.)
Häufig aber mag eine äußere Notlage unserer Verwandten uns die erwünschte Gelegenheit geben, ihnen gottgewollte Liebe durch die Tat zu beweisen und ihnen dadurch Christum zu bezeugen – sie für Ihn zu gewinnen! Ein Beispiel von gottgewollter Verwandtenliebe gibt uns der Apostel Paulus. Er hatte vor allem das Wohl ihrer Seelen im Auge und war bereit, sich ganz aufzuopfern, um sie für Christum und den Himmel zu retten. Und wir sehen, daß wirklich einige seiner Verwandten zu seiner Freude in Jesu Nachfolge eintraten. In keiner Weise aber ließ sich der treue Apostel und Zeuge Christi durch die Bande der Verwandtschaft irgendwie aufhalten in der Hingebung für Christum und in seinem Zeugendienste! (Lies Röm. 9,1-3; 16,7.11; 2. Kor. 5,14-16.)
(Mittwoch, 4. September 1918)