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j) Entsühnung und Salbung des geheilten Aussätzigen (3. Mose 14,10-32)
3. MOSE 14,21-32
21 Ist er aber arm und erwirbt mit seiner Hand nicht so viel, so nehme er ein Lamm zum Schuldopfer, zu weben, zu seiner Versöhnung und ein zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum Speisopfer, und ein Log Öl 22 und zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, die er mit seiner Hand erwerben kann, daß eine sei ein Sündopfer, die andere ein Brandopfer, 23 und bringe sie am achten Tage seiner Reinigung zum Priester vor die Tür der Hütte des Stifts, vor den HERRN. 24 Da soll der Priester das Lamm zum Schuldopfer nehmen und das Log Öl und soll's alles weben vor dem HERRN 25 und das Lamm des Schuldopfers schlachten und Blut nehmen von demselben Schuldopfer und es dem Gereinigten tun auf den Knorpel seines rechten Ohrs und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes, 26 und von dem Öl in seine, des Priesters, linke Hand gießen 27 und mit seinem rechten Finger vom Öl, das in seiner linken Hand ist, siebenmal sprengen vor dem HERRN. 28 Von dem übrigen aber in seiner Hand soll er dem Gereinigten auf den Knorpel seines rechten Ohrs und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes tun, oben auf das Blut des Schuldopfers. 29 Das übrige Öl aber in seiner Hand soll er dem Gereinigten auf das Haupt tun, ihn zu versöhnen vor dem HERRN; 30 und darnach aus der einen Turteltaube oder jungen Taube, wie seine Hand hat mögen erwerben, 31 ein Sündopfer, aus der andern ein Brandopfer machen samt dem Speisopfer. Und soll der Priester den Gereinigten also versöhnen vor dem HERRN. 32 Das sei das Gesetz für den Aussätzigen, der mit seiner Hand nicht erwerben kann, was zur Reinigung gehört.
Es ist tröstlich zu sehen, wie Gott in Seiner großen Güte in besonderer Weise an die Armen dachte und ihre Lage berücksichtigte. Der mittellose Aussätzige wurde derselben Reinigung teilhaftig wie der begüterte, denn beiden gegenüber waltete die Gnade! — Ebenso macht Gott heute keinen Unterschied: Es gibt für den mit dem Aussatz der Sünde behafteten Menschen nur einen Weg zur Heilung, Rettung und Reinigung, und dieser Weg steht jedem offen, der ihn betreten will! — Auch das verschiedene Maß des Glaubens und Verständnisses, der Lebendigkeit und Kraft, mit der der Einzelne Christum und Sein vollbrachtes Erlösungswerk ergreift und praktisch in seine neue gesegnete Stellung als Erlöster eintritt, ändert nichts an der überaus kostbaren Tatsache, daß von Gott aus jedem Glaubenden das gleiche herrliche Heil und Teil geschenkt wird. Für alle bildet das große Schuldopfer — Christus, das Lamm Gottes auf Golgatha — die unbedingt erforderliche, aber auch unerschütterliche ewig sichere Heilsgrundlage. (Vergl. V. 21 mit V. 12 und 13.)
Mochte dann das Sünd- und Brandopfer je nach dem Vermögen des Geheilten in Lämmern oder in Tauben bestehen — beides klare Hinweise auf Christum in Seiner Reinheit und Hingabe —, die Reinigung und Berechtigung dies Geretteten zum Eingehen in die Segnungen des Volkes Gottes war in beiden Fällen die gleiche.*