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k) Erste Maßnahmen bei Aussatz an Häusern (3. Mose 14,33-42)
3. MOSE 14,33-34
33 Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach: 34 Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, das ich euch zur Besitzung gebe, und ich werde irgend in einem Hause eurer Besitzung ein Aussatzmal geben,
Der Herr gibt nun Mose eine erst im Lande Kanaan zur Geltung kommende Vorschrift. Es war möglich, daß unter Gottes Zulassung an einem Hause ein Aussatzübel ausbrach, ähnlich wie bei uns der sogenannte „Schwamm“. – Die Gesamtheit der Gläubigen auf Erden wird in der Schrift als „die Behausung Gottes im Geiste“ bezeichnet. Die Grundlage und zugleich der Eckstein dieses Hauses ist Christus. Jede Seele, welche die errettende Gnade Gottes aus dem Steinbruch der Welt herauslöst, wird als „lebendiger Stein“ dem Hause Gottes eingefügt. Die Gesamtheit der Gläubigen bildet also in Gottes Augen eine geistliche Körperschaft und hat gemeinsame hohe Vorrechte und Segnungen, aber auch die ernste, gemeinsame Verantwortlichkeit, zu leuchten und ein Zeugnis für Gott zu sein inmitten der Weltkinder! (Lies Matth. 5,13-14.)* –
Durch die Zersplitterung, die der Teufel schon frühe in der Gemeinde Gottes angerichtet hat, ist ihr Zeugnis gegenüber der Welt in schwerster Weise geschädigt worden. Deshalb ist es heute schwierig, dieses Bild von dem Hause zu verstehen und die Wahrheit von der Einheit der Gläubigen zu erfassen. Dennoch hält der Herr fest daran; Er sieht trotz aller Spaltungen immer noch alle Erlösten auf Erden als Sein Haus, Seinen Tempel an! Auch wir dürfen und sollen es im Glauben tun und in herzlicher Liebe mit Gebet und flehen vor Ihm eintreten „für alle Heiligen“. (Eph. 6,18.)
(Mittwoch 1.11.1916)