Sonntag, den 6. Februar 1927
4. Mose 27,5-11
„Und Mose brachte ihre Sache vor den Herrn.“ Mose hat diese Töchter, obwohl sie nur schwache Frauen waren, nicht abgewiesen; er hat sie ruhig und wohlwollend angehört. Er hat sich auch nicht gescheut, ganz offen zu zeigen, daß er in dieser Angelegenheit noch keinen Weg wußte! Mose war ein wirklich demütiger Mann und zugleich ein Mann des Glaubens. In allen Schwierigkeiten wußte er, wohin er sich wenden konnte! Er stand Gott nahe; er brachte alles vor Gott! Tust du das auch? „Lasset eure Gelindigkeit kund werden allen Menschen! Der Herr ist nahe. Seid um nichts besorgt, sondern in allem lasset durch Gebet und Flehen mit Danksagung eure Anliegen vor Gott kund werden! Und der Friede Gottes, der allen Verstand übersteigt, wird eure Herzen und euren Sinn bewahren in Christo Jesu!“ [Lies Ps. 25,1-5. 12-17. 21.22.] - Gott antwortete und gab Klarheit! Er verspricht ja: „Rufe zu Mir, und Ich will dir antworten! ... Ich will dir den Weg zeigen, den du gehen sollst!“ - Und Er gab dem Glaubensbegehren der fünf Töchter recht; das Erbteil wurde ihnen zuerkannt. - Wenn wir Gott durch Glaubensvertrauen ehren, dann ehrt Er unseren Glauben: „Dir geschehe, wie du geglaubt hast! ... Habe Ich dir nicht gesagt: Wenn du glauben würdest, so würdest du die Herrlichkeit Gottes sehen?“ [Lies Ps. 27,8-14.] Wir sehen immer wieder, daß man durch Glauben und Gebet Großes erreicht - Dinge, die man sonst niemals erlangt hätte. Es ist Gottes Freude, Sich dem Glauben zu offenbaren, ihn wunderbar zu belohnen und zu krönen! (Lies Ps. 33,18-22.)
Nicht nur für sich selbst erlangten diese „fünf klugen Jungfrauen“ Herrliches - ihre Glaubenskühnheit kam noch vielen zugut! Gott setzte nun überhaupt das Erbrecht der Töchter fest, das bis auf den heutigen Tag der bürgerlichen Gesetzgebung als Grundlage dient. Es sollen in Israel, wenn keine Söhne vorhanden sind, die Töchter zum Erben des Grundbesitzes berechtigt sein, nach ihnen des Vaters Brüder, dann dessen sonstige Verwandte, während die Verwandten mütterlicherseits kein Erbrecht haben. Der Geschlechtsname des Vaters sollte jedenfalls erhalten bleiben. [Ähnliches 5. Mos. 25,5-10; Ruth 4,1-12.] Der Mann einer Erbtochter führte den Namen ihres Vaters fort; die Kinder trugen also in solchem Fall den Namen des Großvaters mütterlicherseits! (Es scheint, daß Maria, die Mutter Jesu, solch eine „Erbtochter“ war (also keine Brüder hatte); denn in Luk. 3,23-38, wo ihr Geschlechtsregister bis zu Adam hinauf dargestellt wird, wird statt ihrer ihr Mann, Joseph, aufgeführt als Sohn ihres Vaters Eli! Josephs Vater hieß Jakob. (Matth. 1,16!)