BIBELLESEZETTEL von Chr. von Viebahn

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JAHRGANG 1917
März 1917

Mittwoch, den 7. März 1917


3. Mose 17,10-16

Das Essen von Blut wird hier, wie schon mehrfach im Gesetz, den Israeliten und den unter ihnen eingebürgerten Fremdlingen strengstens untersagt und mit der Strafe der Ausrottung (d. i. des Todes) von Gott belegt. (Vergl. Kapitel 3,17; 7,26.) Der Grund dieses Verbotes ist, daß im Blut das Leben liegt, auf welches Gott allein Anspruch hat – vor allem aber, daß Er den Kindern Israel das Blut der Opfer als das sündentilgende, versöhnende Mittel zur Rettung ihrer Seelen gegeben hatte; als solches war es für den Altar bestimmt, und sollte daher nicht als Speise dienen.* – Wie herrlich und klar werden wir hier wieder hingewiesen auf Christum und Sein Erlösungswerk für schuldige, verlorene Sünder! Er, der Gerechte, hat für uns, die Ungerechten, Sein kostbares Leben geopfert, Sein Heiliges Blut vergossen, damit unsere Sünde gesühnt, unsere Seele erlöst und mit dem heiligen Gott versühnt werden könnte. Gott Selbst weist uns das am Kreuz vergossene Blut Seines eingeborenen Sohnes an und gibt es uns als das einzige, aber auch vollkommen ausreichende Rettungsmittel für unsere Seele, als die völlige Tilgung unserer Schuld, als die ewig gültige Versöhnung mit Ihm Selbst! Hast, du, lieber Leser, dich schon persönlich als schuldig und verloren erkannt vor dem heiligen Gott? Und bist du schon in Buße und Glauben zu dem teuren Blut Jesu, des Sohnes Gottes, gekommen? Gehörst du zu denen, die „ihre Kleider gewaschen und helle gemacht haben in dem Blute des Lammes“? (Offenbarung 7,14)

* Außer der Enthaltung von den Verunreinigungen des Götzendienstes und der Hurerei wird im Neuen Testament den Christen aus dem jüdischen Gesetz nichts auferlegt, als daß sie das Essen von Blut und von Ersticktem (eben wegen des darin enthaltenen Blutes) unterlassen sollen. Ernste Christen werden also z.B. Blutwurst und Ähnliches nicht essen. (Lies Apostelgeschichte 15,19-20, 28-29)

Vers 13-16: Auch das Blut solcher Tiere, die nicht auf den Altar kamen, sondern nur zur Speise dienten, durfte bei Todesstrafe nicht gegessen werden, sondern man sollte es ausfließen lassen und mit Erde bedecken. – Ein verendetes oder vonaubtieren zerrissenes Tier sollte gleichfalls nicht gegessen werden – eben deshalb, weil aus solchen Tieren das Blut nicht gründlich entfernt werden konnte. Wohl wurde die Übertretung dieses Gebotes nicht so streng geahndet, wie in den übrigen Fällen; aber Reinigung von dieser Übertretung war unbedingt geboten, sonst sollte der Schuldige „sein Ungerechtigkeit tragen“, d.h. sterben. Wie genau nimmt es Gott bei Seinem Volke auch heute mit jeder Nichtbeachtung Seiner Gebote! Keine Verfehlung kann uns vergeben werden, wenn wir nicht Reinigung nachsuchen.

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