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DAS VIERTE BUCH MOSE (Numeri)
E. ISRAEL IM ÖSTLICHEN JORDANTAL: EREIGNISSE UND GESETZE (4. MOSE 22:1 - 36:13)
4. Mose 28. 29 (Überblick)
Da in unseren Kapiteln (4. Mos. 28 u. 29) das Opfer in seiner Fülle - in großer Zahl - im Vordergrund steht, ist es gut, eine Übersicht zu gewinnen:
1. Tägliches Brandopfer (V. 3-8):
1 Lamm morgens, 1 Lamm abends.
4. Mose 28,3-8 -- 3 Und sprich zu ihnen: Das sind die Opfer, die ihr dem HERRN opfern sollt: jährige Lämmer, die ohne Fehl sind, täglich zwei zum täglichen Brandopfer, 4 Ein Lamm des Morgens, das andere gegen Abend; 5 dazu ein zehntel Epha Semmelmehl zum Speisopfer, mit Öl gemengt, das gestoßen ist, ein viertel Hin. 6 Das ist das tägliche Brandopfer, das ihr am Berge Sinai opfertet, zum süßen Geruch ein Feuer dem HERRN. 7 Dazu ein Trankopfer je zu einem Lamm ein viertel Hin. Im Heiligtum soll man den Wein des Trankopfers opfern dem HERRN. 8 Das andere Lamm sollst du gegen Abend zurichten; mit dem Speisopfer wie am Morgen und mit einem Trankopfer sollst du es machen zum Opfer des süßen Geruchs dem HERRN
2. Sabbat-Brandopfer (V. 9 u. 10):
2 Lämmer morgens, 2 Lämmer abends.
4. Mose 28,9.10 -- 9 Am Sabbattag aber zwei jährige Lämmer ohne Fehl und zwei Zehntel Semmelmehl zum Speisopfer, mit Öl gemengt, und sein Trankopfer. 10 Das ist das Brandopfer eines jeglichen Sabbats außer dem täglichen Brandopfer samt seinem Trankopfer.
3. Neumond (V. 11-15):
Fest-Brandopfer: 2 Farren, 1 Widder, 7 Lämmer.
1 Ziegenbock zum Sündopfer.
(Außerdem das tägliche Brandopfer.)
4. Mose 28,11-15 -- 11 Aber des ersten Tages eurer Monate sollt ihr dem HERRN ein Brandopfer opfern: Zwei junge Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl; 12 und je drei Zehntel Semmelmehl zum Speisopfer, mit Öl gemengt, zu einem Farren; zwei Zehntel Semmelmehl zum Speisopfer, mit Öl gemengt, zu einem Widder; 13 und je ein Zehntel Semmelmehl zum Speisopfer, mit Öl gemengt, zu einem Lamm. Das ist das Brandopfer des süßen Geruchs, ein Opfer dem HERRN. 14 Und ihr Trankopfer soll sein ein halbes Hin Wein zum Farren, ein drittel Hin zum Widder, ein viertel Hin zum Lamm. Das ist das Brandopfer eines jeglichen Monats im Jahr. 15 Dazu soll man einen Ziegenbock zum Sündopfer dem HERRN machen außer dem täglichen Brandopfer und seinem Trankopfer.
4. Passah und Fest der ungesäuerten Brote (V. 16-25) -- (dauerte 7 Tage):
4. Mose 28,16-25 -- 16 Aber am vierzehnten Tage des ersten Monats ist das Passah des HERRN. 17 Und am fünfzehnten Tage desselben Monats ist Fest. Sieben Tage soll man ungesäuertes Brot essen. 18 Der erste Tag soll heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; keine Dienstarbeit sollt ihr an ihm tun 19 und sollt dem HERRN Brandopfer tun: Zwei junge Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl; 20 samt ihren Speisopfern: Drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zu einem Farren, und zwei Zehntel zu dem Widder, 21 und je ein Zehntel auf ein Lamm unter den sieben Lämmern; 22 dazu einen Bock zum Sündopfer, daß ihr versöhnt werdet. 23 Und sollt solches tun außer dem Brandopfer am Morgen, welche das tägliche Brandopfer ist. 24 Nach dieser Weise sollt ihr alle Tage, die sieben Tage lang, das Brot opfern zum Opfer des süßen Geruchs dem HERRN außer dem täglichen Brandopfer, dazu sein Trankopfer. 25 Und der siebente Tag soll bei euch heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; keine Dienstarbeit sollt ihr da tun.
An allen sieben Tagen:
Fest-Brandpofer:
2 Farren, 1 Widder, 7 Lämmer.
2 x 7 = 14 Farren, 7 Widder, 49 Lämmer.
Tägliches Sündopfer: 1 Ziegenbock.
(Außerdem das tägliche Brandopfer.)
(Von dem eigentlichen
Passahlamm, das in jedem Hause geschlachtet und gegessen wurde, ist hier nicht die Rede. Vgl. 2. Mos. 12,1-20.)
2. Mose 12,1-20 -- 1 Der HERR aber sprach zu Mose und Aaron in Ägyptenland: 2 Dieser Monat soll bei euch der erste Monat sein, und von ihm sollt ihr die Monate des Jahres anheben. 3 Sagt der ganzen Gemeinde Israel und sprecht: Am zehnten Tage dieses Monats nehme ein jeglicher ein Lamm, wo ein Hausvater ist, je ein Lamm zu einem Haus. 4 Wo ihrer aber in einem Hause zu einem Lamm zu wenig sind, so nehme er's und sein nächster Nachbar an seinem Hause, bis ihrer so viel wird, daß sie das Lamm aufessen können. 5 Ihr sollt aber ein solches Lamm nehmen, daran kein Fehl ist, ein Männlein und ein Jahr alt; von den Schafen und Ziegen sollt ihr's nehmen 6 und sollt's behalten bis auf den vierzehnten Tag des Monats. Und ein jegliches Häuflein im ganzen Israel soll's schlachten gegen Abend. 7 Und sollt von seinem Blut nehmen und beide Pfosten der Tür und die obere Schwelle damit bestreichen an den Häusern, darin sie es essen. 8 Und sollt also das Fleisch essen in derselben Nacht, am Feuer gebraten, und ungesäuertes Brot, und sollt es mit bitteren Kräutern essen. 9 Ihr sollt's nicht roh essen noch mit Wasser gesotten, sondern am Feuer gebraten, sein Haupt mit seinen Schenkeln und Eingeweiden. 10 Und sollt nichts davon übriglassen bis morgen; wo aber etwas übrigbleibt bis morgen, sollt ihr's mit Feuer verbrennen. 11 Also sollt ihr's aber essen: Um eure Lenden sollt ihr gegürtet sein und eure Schuhe an den Füßen haben und Stäbe in euren Händen, und sollt's essen, als die hinwegeilen; denn es ist des HERRN Passah. 12 Denn ich will in derselben Nacht durch Ägyptenland gehen und alle Erstgeburt schlagen in Ägyptenland, unter den Menschen und unter dem Vieh, und will meine Strafe beweisen an allen Göttern der Ägypter, ich, der HERR. 13 Und das Blut soll euer Zeichen sein an den Häusern, darin ihr seid, daß, wenn ich das Blut sehe, an euch vorübergehe und euch nicht die Plage widerfahre, die euch verderbe, wenn ich Ägyptenland schlage. 14 Ihr sollt diesen Tag haben zum Gedächtnis und sollt ihn feiern dem HERRN zum Fest, ihr und alle eure Nachkommen, zur ewigen Weise. 15 Sieben Tage sollt ihr ungesäuertes Brot essen; nämlich am ersten Tage sollt ihr den Sauerteig aus euren Häusern tun. Wer gesäuertes Brot ißt vom ersten Tage an bis auf den siebenten, des Seele soll ausgerottet werden von Israel. 16 Der Tag soll heilig sein, daß ihr zusammenkommt; und der siebente soll auch heilig sein, daß ihr zusammenkommt. Keine Arbeit sollt ihr an dem tun; außer, was zur Speise gehört für allerlei Seelen, das allein mögt ihr für euch tun. 17 Und haltet das ungesäuerte Brot; denn eben an demselben Tage habe ich euer Heer aus Ägyptenland geführt; darum sollt ihr diesen Tag halten, ihr und alle eure Nachkommen, zur ewigen Weise. 18 Am vierzehnten Tage des ersten Monats, des Abends, sollt ihr ungesäuertes Brot essen bis an den einundzwanzigsten Tag des Monats an dem Abend, 19 daß man sieben Tage keinen Sauerteig finde in euren Häusern. Denn wer gesäuertes Brot ißt, des Seele soll ausgerottet werden aus der Gemeinde Israel, es sei ein Fremdling oder Einheimischer im Lande. 20 Darum so esset kein gesäuertes Brot, sondern eitel ungesäuertes Brot in allen euren Wohnungen.
5. Fest der Erstlinge oder Pfingstfest (V. 26-31):
4. Mose 28,26-31 -- 26 Und der Tag der Erstlinge, wenn ihr opfert das neue Speisopfer dem HERRN, wenn eure Wochen um sind, soll heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; keine Dienstarbeit sollt ihr da tun 27 Und sollt dem HERRN Brandopfer tun zum süßen Geruch: zwei junge Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer; 28 samt ihrem Speisopfer: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zu einem Farren, zwei Zehntel zu dem Widder, 29 und je ein Zehntel zu einem Lamm der sieben Lämmer; 30 und einen Ziegenbock, euch zu versöhnen. 31 Dies sollt ihr tun außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer. Ohne Fehl soll's sein, dazu ihre Trankopfer.
Fest-Brandopfer: 2 Farren, 1 Widder, 7 Lämmer.
1 Ziegenbock zum Sündopfer.
(Außerdem das tägliche Brandopfer.)
(3. Mos. 23,19b fügt noch 2 Lämmer als
Friedensopfer hinzu, die mit den zwei Erstlings-broten dargebracht werden und dem dienst-tuenden Priester gehören.)
3. Mose 23,19 -- Dazu sollt ihr machen einen Ziegenbock zum Sündopfer und zwei jährige Lämmer zum Dankopfer.
6. Fest des Posaunenhalls (4. Mos. 29,1-6):
4. Mose 29,1-6 -- 1 Und der erste Tag des siebenten Monats soll bei euch heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; keine Dienstarbeit sollt ihr da tun - es ist euer Drommetentag - 2 und sollt Brandopfer tun zum süßen Geruch dem HERRN: einen jungen Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl; 3 dazu ihr Speisopfer: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem Widder, 4 und ein Zehntel auf ein jegliches Lamm der sieben Lämmer; 5 auch einen Ziegenbock zum Sündopfer, euch zu versöhnen - 6 außer dem Brandopfer des Monats und seinem Speisopfer und außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit seinem Trankopfer, wie es recht ist -, zum süßen Geruch. Das ist ein Opfer dem HERRN.
Fest-Brandopfer: 1 Farre, 1 Widder, 7 Lämmer.
1 Ziegenbock zum Sündopfer.
(Außerdem das tägliche Brandopfer und die gewöhnlichen Neumondsopfer.)
(Der 7. Monat war der Festmonat des Jahres; daher wurde schon der erste Tag dieses Monats als Fest des Posaunenhalls gefeiert.)
7. Der große Versöhnungs-Tag (V. 7-11) -- (am 10. Tag des 7. Monats):
4. Mose 29,7-11 -- 7 Der zehnte Tag des siebenten Monats soll bei euch auch heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; und sollt eure Leiber kasteien und keine Arbeit da tun, 8 sondern Brandopfer dem HERRN zum süßen Geruch opfern: einen jungen Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl; 9 mit ihren Speisopfern: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem Widder, 10 und ein Zehntel je zu einem Lamm der sieben Lämmer; 11 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem Sündopfer der Versöhnung und dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer.
Fest-Brandopfer: 1 Farre, 1 Widder, 7 Lämmer.
1 Ziegenbock zum Sündopfer.
(Außerdem das tägliche Brandopfer und die in 3. Mose 16 vorgeschriebenen besonderen Opfer der Versöhnung.)
(An diesem Tage wurden die Sünden des ganzen Volkes vor Gott gesühnt. Aaron übertrug sie auf den Bock Asasel, der dann mit den Sünden in die Wüste getrieben wurde und nie mehr wiederkam. Ps. 103,12.)
Psalm 103,12 -- So ferne der Morgen ist vom Abend, läßt er unsre Übertretungen von uns sein.
8. Das Laubhüttenfest (V. 12-38):
4. Mose 29,12-38 -- 12 Der fünfzehnte Tag des siebenten Monats soll bei euch heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; keine Dienstarbeit sollt ihr an dem tun und sollt dem HERRN sieben Tage feiern 13 und sollt dem HERRN Brandopfer tun zum Opfer des süßen Geruchs dem HERRN: dreizehn junge Farren, zwei Widder; vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl; 14 samt ihrem Speisopfer: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, je zu einem der dreizehn Farren, zwei Zehntel je zu einem Widder, 15 und ein Zehntel je zu einem der vierzehn Lämmer; 16 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, - außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 17 Am zweiten Tage: zwölf junge Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl; 18 mit ihrem Speisopfer und Trankopfer zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 19 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 20 Am dritten Tage: elf Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl; 21 mit ihrem Speisopfer und Trankopfer zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 22 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 23 Am vierten Tage: Zehn Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl; 24 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 25 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 26 Am fünften Tage: neun Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl; 27 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 28 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 29 Am sechsten Tage: acht Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl; 30 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 31 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 32 Am siebenten Tage: sieben Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl; 33 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 34 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 35 Am achten soll der Tag der Versammlung sein; keine Dienstarbeit sollt ihr da tun 36 und sollt Brandopfer opfern zum Opfer des süßen Geruchs dem HERRN: einen Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl; 37 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 38 dazu einen Bock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer.
1. Tag: Fest-Brandopfer: 13 Farren, 2 Widder, 14 Lämmer. Sündopfer: 1 Ziegenbock
2. Tag: Fest-Brandopfer: 12 Farren, 2 Widder, 14 Lämmer. Sündopfer: 1 Ziegenbock
3. Tag: Fest-Brandopfer: 11 Farren, 2 Widder, 14 Lämmer. Sündopfer: 1 Ziegenbock
4. Tag: Fest-Brandopfer: 10 Farren, 2 Widder, 14 Lämmer. Sündopfer: 1 Ziegenbock
5. Tag: Fest-Brandopfer: 09 Farren, 2 Widder, 14 Lämmer. Sündopfer: 1 Ziegenbock
6. Tag: Fest-Brandopfer: 08 Farren, 2 Widder, 14 Lämmer. Sündopfer: 1 Ziegenbock
7. Tag:
Fest-Brandopfer: 07 Farren, 2 Widder, 14 Lämmer.
Sündopfer: 1 Ziegenbock
zus.: 70 Farren, 14 Widder, 98 Lämmer. 7 Ziegenböcke
Achter Tag: 1 Farre, 1 Widder, 7 Lämmer. 1 Ziegenbock.
(Außerdem das tägliche Brandopfer.)
(Das letzte und höchste Fest; es währte 7 Tage und dann wurde einletzter, höchster Festtag als achter hinzugefügt - der Tag, an welchem später Jesus in Jerusalem auftrat und in die große, feiernde Menge hineinrief: „Wenn jemanden dürs-tet, der komme zu Mir und trinke! Wer so an Mich glaubt, wie die Schrift sagt, von des Leibe werden Ströme lebendigen Wassers flie-ßen! Dies aber sagte Er von dem Geiste, welchen die an Ihn Glaubenden empfangen sollten!“)
Zu jedem dieser vielen Brandopfer wurde das dazugehörige Speisopfer und Trankopfer dar-gebracht; denn jedes dieser vielen Brandopfer war ein Hinweis auf Christi Dahingabe in den Tod; so durfte auch der Hinweis auf Sein heiliges, kostbares Leben nicht fehlen, noch der Hinweis auf Seine völlige Hingabe und Selbstentsagung!
(Sonntag 20. Februar 1927)