BIBELLESEZETTEL von Chr. von Viebahn

(www.wol-blz.net)

Suchen nach:
Startseite -- Jahrgänge -- 1953 -- 6. Juli 1953
Diese BLZ Andacht: -- IM ORIGINAL -- Erweitert

Voriger Tag -- Nächster Tag

JAHRGANG 1953
Juli 1953

Montag, 6. Juli 1953


1. Mose 39,1-6; 12,1-3

Nicht nur Joseph selbst wurde gesegnet, sondern auch seine Mitmenschen durch ihn und um seinetwillen. Der Herr Jesus sagt: „Wer so an Mich glaubt wie die Schrift sagt, von dessen Leib und Leben sollen Ströme lebendigen Wassers fließen! Dies sagte Er aber von dem Geist, welche die an Ihn Glaubenden empfangen sollten.“ Ja, wahrlich, Joseph war ein Mann, der sich zunehmend erfüllen, erziehen und regieren ließ vom Heiligen Geist. Darum der wunderbare Segen auf seinem Leben und Tun. (Lies Röm. 8,12–14; Ps. 112,1–3; 147,11.) Aus dem verachteten Sklaven war ein geschätzter Haus- und Gutsverwalter geworden. In aller Stille hatte der himmlische Erzieher Sein Werk an ihm weitergeführt. Joseph reifte heran zu einem Mann, der mit Recht auch anderen zu gebieten und mit Weisheit Großes zu verwalten imstande war. Die Schrift sagt: „Allerdings – jedes Erzogenwerden, das menschliche wie das göttliche, bedeutet für den Augenblick nicht immer nur Freude, sondern bringt auch viele Schmerzen mit sich. Hernach aber erwächst denen, die sich all die Übung und Erziehung dienen lassen, die herrliche Frucht der Wohlfahrt und des Friedens, die praktische Übereinstimmung mit dem Willen Gottes: Gerechtigkeit!“ [Lies Hebr. 12,5–11; Spr. 3,11.12; 5,7.11–14.]

Ist dein Leben ein Segen für andre?
Bist du täglich und stündlich bereit,
Den Geringsten und Ärmsten zu dienen?
Bist ein Segen für andre du heut?
O, wir werden nicht andern zum Segen,
Wenn die Sünde noch Raum in uns hat.
Sei dem Herrn darum völlig ergeben,
So gebraucht dich die göttliche Gnad’.
Mach mich zum Segen für andere heut,
Mach mich zum Segen zu jeglicher Zeit!
Nimm hin mein Leben, Dir ganz ergeben,
Mach mich zum Segen für andere heut!

www.WoL-BLZ.net

Zuletzt geändert am 26.02.2020 18:52 Uhr | powered by PmWiki (pmwiki-2.3.3)