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JAHRGANG 1934
August 1934

Donnerstag, den 16. August 1934


2. Mose 21,18-27

In Vers 18-27 folgen die Bestimmungen über Ersatzpflicht bei Körperverletzungen. Wenn bei einem Streit einer den anderen mit einem Stein oder mit der Faust schlägt, so daß derselbe bettlägerig wird, aber nicht stirbt, so soll den Schläger die Todesstrafe nicht treffen. Doch den Schaden, der dem Betreffenden aus seiner Arbeitsunfähigkeit und durch die Heilkosten entsteht, muß der Schläger selbstverständlich decken. In dieser Vorschrift liegt eingeschlossen, daß, wenn der Geschlagene stirbt, der Schläger zum Tode verurteilt werden mußte, entsprechend dem in Vers 12 ausgesprochenen Grundsatz: „Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll gewißlich getötet werden!“ - Schlug ein Besitzer seinen Knecht oder seine Magd, so daß dieselben starben, so verfiel er der Todesstrafe. Blieben sie dagegen am Leben, so griff das Gesetz nicht weiter ein; denn da es sich um Geld erkaufte Sklaven handelte, so war ja der Schaden, der den Besitzer traf, schon an sich eine genügende Strafe! - Jeder wirkliche und bleibende Leibesschaden wurde durch das Gesetz gerächt, indem der, welcher die Körperverletzung verursacht hatte, entsprechend bestraft wurde. - Man sieht, wie sorgfältig Gott nicht nur über der Seele, sondern auch über dem Leib der Seinigen wacht. Unter der göttlichen Gnade des Neuen Bundes wird diese Fürsorge Gottes noch völliger entfaltet. Der Herr Jesus sagt uns: „Nicht ein Haar fällt von eurem Haupte ohne den Willen eures Vaters im Himmel!“ Der Herr Jesus greift in der Bergpredigt gerade unseren Abschnitt heraus, um den großen Gegensatz zwischen Gesetz und Gnade klarzustellen, und um uns die Gesinnung der Liebe und der Selbstverleugnung einzuprägen und uns die Barmherzigkeit köstlich zu machen. (Lies Matth. 5,38-42.) - Wir dürfen uns nun in unserem täglichen Leben dem Herrn Jesus weihen, der einst für uns starb, und dürfen Ihm unsere Dankbarkeit erzeigen, indem wir in selbstverleugnender, warmherziger Liebe den Menschen um uns her dienen! - Der gewaltige Gegensatz zwischen Gesetz und Gnade liegt hier klar zutage. Das Gesetz vergilt Gleiches mit Gleichem, die Gnade dagegen, unter deren Königsherrschaft wir heute stehen - sie vergilt Böses mit Gutem. [Vgl. Röm. 12,14-21.] - V. 20.21.26 u. 27: Während sich die Vergeltungsmaßregeln des Abschnittes V. 18.19 u. 22-25 auf freie Israeliten beziehen, wurde die Sache hinsichtlich der gekauften Knechte und Mägde anders gehandhabt. Schlug ein Herr seinem Sklaven das Auge aus oder den Zahn, so hatte er den Knecht alsbald freizugeben. Entging der Besitzer durch Darangeben des nützlichen Knechtes der Strafe oder der Wiedervergeltung, so konnte er nur froh hierüber sein! Der Knecht hinwiederum gelangte auf diese Weise zu seiner Befreiung, so daß er sich leichter wegsetzen konnte über die dauernde Körperverletzung, die er davontrug. Wir sehen gerade bei dieser Verordnung, wie bei allen übrigen, wie wunderbar weise und gerecht unser großer Gott ist: „Gerechtigkeit und Gericht sind Deines Thrones Grundfeste, o Herr! Güte und Wahrheit gehen vor Deinem Angesicht her! - Der Herr übt Gerechtigkeit und schafft Recht allen, die bedrückt werden; barmherzig und gnädig ist Er!“ (Vgl. Offenb. 15,3; 16,7.)

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