Sonntag, den 3. Juni 1917
1. Johannes 1,9b
Von größter Bedeutung ist es, daß das Sündenbekenntnis aus aufrichtigem Herzen komme, sonst kann uns Gott nicht annehmen. Es wird sich dies darin zeigen, ob mit dem Bekennen auch die Lösung von der Sünde stattfindet. (Lies Spr. 28,13). Wahrer Schmerz über die Sünde und eine gründliche, völlige Abkehr von ihr wird ein aufrichtiges Schuldbekenntnis stets begleiten. Wer dagegen nur für den Augenblick sein Gewissen erleichtern will, aber nicht nach wirklicher und tieferer Reinigung des Herzens und Lebens verlangt, der meint es mit seinem Bekenntnis nicht aufrichtig vor Gott und wird deshalb auch nicht frei werden.* In einem wirklichen Schuldbekenntnis liegt aufrichtiges Selbstgericht. Wir erkennen unsere Sünde im göttlichen Lichte und verurteilen sie entsprechend. Dadurch kehren wir um aus dem Widerspruch, in welchen wir Gott gegenüber getreten waren, und kommen zur inneren Gemeinschaft mit Ihm zurück. Und wie herrlich dann: unser gnadenreicher Gott ist Seinen Zusagen getreu, indem er dem Reuigen erbarmend entgegenkommt und ihm volle Vergebung zuteil werden lässt; Er ist „reich an Vergebung“. Auch erweist er sich hierin durchaus als gerecht; denn auf Golgatha hat Christus unser Mittler und Erlöser, eine vollkommene Sühnung für uns vollbracht. – Keine Missetat ist so groß, daß sie nicht vergeben werden könnte (Jes. 1,18) – kein Fehltritt aber auch so gering, daß er der Vergebung nicht bedürfte!