Donnerstag, den 9. November 1916
3. MOSE 14,46
Hier wird zurückgegriffen auf den Fall, daß sich an einem Hause ein Übel gezeigt und der Priester dasselbe unter seine besondere richterliche Aufsicht genommen hatte, um die Entwickelung des Übels abzuwarten. Wer in ein solches Haus hineinging, obwohl der Priester es verschlossen hatte, verunreinigte und beraugte sich der Gemeinschaft des Gottes Israels. – Liegen in einer Gemeinschaft, in einem Kreise oder in einer Familie von Gläubigen traurige, Gott verunehrende Dinge vor und das Böse ist noch nicht klargestellt und ausgeschieden, so sollen wir, wenn wir selbst in Lauterkeit zu wandeln begehren und die Gemeinschaft mit unserem heiligen Gott nicht einbüßen wollen, uns fernhalten! (Lies 1. Kor. 15,33.) Das Böse ist immer ansteckend; und wie die Schrift es den Gläubigen, die sich vor der Sünde hüten und dem Herrn wohlgefallen möchten, gebietet, sich von einem Einzelnen fernzuhalten und abzuwenden, der „unordentlich wandelt“ oder „Zwiespalt und Ärgernis anrichtet“ und „sektiererisch“ ist, so gebietet es der Herr den Seinen auch hinsichtlich eines ganzen Kreises oder Hauses, einer ganzen Richtung oder Gemeinschaft! (2. Thess. 3,6; Röm. 16,17-18.) Wer dieses Gebot mißachtet, der nimmt Schaden an seiner Seele und büßt die Gemeinschaft mit Gott ein: „er wird unrein sein“.