Dienstag, den 15. August 1916
3. Mose 13,53-59
War ein Gebrauchsgegenstand sieben Tage eingeschlossen gewesen und der Priester bemerkte kein Fortschreiten des Übels an demselben, so sollte der Gegenstand gewaschen und von neuem einer siebentägigen Prüfung unterzogen werden. Hatte das Wasser dann keine Veränderung bewirkt, so galt der Gegenstand als dauernd verunreinigt; der Aussatz haftete ihm an, man mußte ihn verbrennen. War aber durch das Waschen das Übel abgeblaßt, so brauchte nur der Teil, auf welchem der Flecken sich befand, abgerissen und vernichtet zu werden. Brach dann jedoch das Übel an einer anderen Stelle von neuem aus, so blieb schließlich nichts anderes übrig, als den ganzen Gegenstand zu verbrennen. — Es kann sein, daß wir eine Sache — etwa eine Gewohnheit, einen Verkehr, einen Beruf — nicht völlig aufzugeben brauchen, sondern daß wir durch ernstes Selbstgericht und tatsächliche Änderung das Schädliche und Gott Mißfällige daraus entfernen können, indem wir die Sache nach Gottes Wort umgestalten. Wenn wir glauben, dies getan zu haben, so ist es jedoch umso nötiger, die betreffende Angelegenheit weiterhin in besonderer Weise unter das prüfende Auge unseres treuen Priesters Jesus zu stellen. Vor Ihm — in Seiner Gegenwart allein — werden wir uns vorurteilsfrei darüber klar werden können, ob die Sache wirklich und dauernd ihre schädliche Wirkung, ihren ungöttlichen Charakter verloren hat — ob sie fortan als einwandfrei vor unserem Gott bestehen kann. — Selbst wenn das Übel durch die Reinigung mit Wasser — stets ein Hinweis auf die praktische, reinigende Wirkung des Wortes Gottes — aus einem Gebrauchsgegenstande gewichen war, so gebot das Gesetz ein nochmaliges Waschen desselben, ehe er als rein gelten konnte. (V. 58.) —·Wenn uns einmal aus einem Beruf, einem Studium, einer Gewohnheit oder aus irgend sonst einer Sache ein innerer Schade erwachsen war, dann sollen wir von nun an doppelte Wachsamkeit und Vorsicht auf dieses Gebiet unseres inneren oder äußeren Lebens verwenden und uns dasselbe immer neu von Gottes Wort und Geist beleuchten lassen, damit es auch völlig geläutert und von jeder Spur des Ungöttlichen befreit werde! — Es ist aber auch möglich, daß in einer Angelegenheit, aus der wir alles Schädliche beseitigt zu haben glaubten, der alte Schade von neuem ausbricht (V. 57); dann ist es erwiesen, daß wir die ganze Sache, bestehe sie, worin sie wolle, vor Gott richten und völlig aufgeben müssen.