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c) Unreine oder Reisende sollen das Passa einen Monat später feiern. Wer nicht mitfeiert, wird ausgerottet (4. Mose 9,9-13)
4. MOSE 9,9-14
9 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 10 Sage den Kinder Israel und sprich: Wenn jemand unrein an einem Toten oder ferne über Feld ist, unter euch oder unter euren Nachkommen, der soll dennoch dem HERRN Passah halten, 11 aber im zweiten Monat, am vierzehnten Tage gegen Abend, und soll's neben ungesäuertem Brot und bitteren Kräutern essen, 12 und sie sollen nichts davon übriglassen, bis morgen, auch kein Bein daran zerbrechen und sollen's nach aller Weise des Passah halten. 13 Wer aber rein und nicht über Feld ist und läßt es anstehen, das Passah zu halten, des Seele soll ausgerottet werden von seinem Volk, darum daß er seine Gabe dem HERRN nicht gebracht hat zu seiner Zeit; er soll seine Sünde tragen. 14 Und wenn ein Fremdling bei euch wohnt und auch dem HERRN Passah hält, der soll's halten nach der Satzung und dem Recht des Passah. Diese Satzung soll euch gleich sein, dem Fremden wie des Landes Einheimischen
Eine sehr freundliche Antwort ward Mose vom Herrn zuteil, die uns zeigt, daß Er das Herz ansieht. War ein Israelit ohne eigene Schuld - durch einen Todesfall und die damit verbundene zeremonielle Verunreinigung oder aber durch eine unvermeidliche weite Reise - an der Teilnahme am Passahfest des Volkes Gottes verhindert, so sollte er dennoch nicht verkürzt werden, sondern eine Nachfeier halten, die genau den göttlichen Vorschriften für dieses Fest entsprach. Statt am 14. Tage des ersten Monats durfte ein solcher am 14. Tage des zweiten Monats das Passah halten. - Hätte jedoch ein Israelit ohne solch triftigen Grund - etwa aus Gleichgültigkeit oder Trägheit - die Teilnahme an der kostbaren Erlösungsfeier versäumt, so hätte Gott dies schwer geahndet: „Selbige Seele soll ausgerottet werden aus ihren Völkern“, d. h. mit sofortigem Tode bestraft werden! - Ein unnötiges, eigenwilliges Versäumen des festgesetzten Passahfestes hätte gezeigt, daß der Israelit die wunderbare Gnade, die ihn aus der Sklaverei Ägyptens befreit hatte, nicht wertschätzte, sondern verachtete. Je tiefer er erfaßte, was in jener denkwürdigen Nacht geschehen war, als die Gemeinde Israels unter der Deckung des Erlösungsblutes Schutz und Ruhe fand, desto brünstiger mußte er sich sehnen nach der Wiederkehr des „vierzehnten Tages des ersten Monats“, damit er Gelegenheit habe, das Gedächtnis jener wunderbaren Errettung zu feiern. Und wenn ihn tatsächlich triftige Gründe von dem Genuß dieser herrlichen göttlichen Gedächtnisstiftung im ersten Monat des Jahres abhielten, so mußte er um so froher und dankbarer den zweiten Monat benutzen! - Jede Mißachtung Seiner Herrlichkeitsansprüche und Gnadendarbietungen empfindet unser Gott tief und wird sie nicht ungestraft lassen! - Im Neuen Testament wird den Gläubigen zugerufen: „Irret euch nicht! Gott läßt Seiner nicht spotten!“ „Wie werden wir (dem göttlichen Gericht) entfliehen, wenn wir ein so großes Heil achtlos vorbeigleiten lassen?“ Die reiche Vorsorge der göttlichen Gnade und Barmherzigkeit gewährt uns durchaus keine Befugnis, den Maßstab der göttlichen Wahrheit und Heiligkeit zu vergessen oder zu verringern! (Lies Tit. 2,11-15; Hebr. 12,12-17.)
(Montag, 23. Januar 1922)