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26. Sünde gegen Personen erfordert ein Sündenbekenntnis und eine Schuldzahlung an die Geschädigten (4. Mose 5,5-8)
4. MOSE 5,5-8
5 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 6 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ein Mann oder Weib irgend eine Sünde wider einen Menschen tut und sich an dem HERRN damit versündigt, so hat die Seele eine Schuld auf sich; 7 und sie sollen ihre Sünde bekennen, die sie getan haben, und sollen ihre Schuld versöhnen mit der Hauptsumme und darüber den fünften Teil dazutun und dem geben, an dem sie sich versündigt haben. 8 Ist aber niemand da, dem man's bezahlen sollte, so soll man es dem HERRN geben für den Priester außer dem Widder der Versöhnung, dadurch er versöhnt wird.
Nicht immer und nicht jede Sünde haben wir vor Menschen zu bekennen. Unser Herr Jesus Selbst ist unser großer, heiliger und barmherziger Hoherpriester. Und wenn Sein Wort und Geist uns von irgend einer Sünde überführt, so wollen wir Ihm alles sagen und nichts verdecken oder verschweigen! Doch unser Abschnitt handelt von Unrecht, an Menschen begangen. Und da sollen wir, wo und wie irgend wir können, gutmachen, was wir gefehlt. Vielleicht mußt du deinem Vater, deiner Mutter oder Schwester, deinem Arbeitgeber oder der früheren Dienstherrschaft ein Unrecht bekennen, eine Veruntreuung vergüten; tue es ungesäumt und ungeschmälert! Die Israeliten mußten bei der Rückerstattung ein Fünftel hinzufügen. Vielleicht heißt es dich der Geist Gottes auch! - Es braucht aber nicht in jedem Fall entwendetes Gut zu sein, es kann auch eine Verleumdung, eine Lüge, eine Lieblosigkeit, eine Härte, eine unlautere oder unreine Handlung sein, die wir zu bekennen und gutzumachen haben. - Manches Kind Gottes will sich lange um das Schuldbekenntnis vor Menschen und um das Gutmachen drücken. Es sucht sein Gewissen damit zu beschwichtigen: „Ich habe es ja dem Herrn Jesus gesagt!“ Aber das genügt nicht und deshalb ist das innerste Gewissen nicht ruhig und frei. Der Heilige Geist ist treu und beharrt auf Seiner Forderung! Bist du Ihm gehorsam - auch in diesem Fall?
(Freitag, 11. Juni 1920)