BIBELLESEZETTEL von Chr. von Viebahn

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Startseite -- Bücher AT -- 3. Mose -- 291 (Israelitische Sklaven müssen im Erlassjahr frei werden. Heidnische Sklaven sind Dauereigentum)
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DAS DRITTE BUCH MOSE (Leviticus)
C. GOTTES GESETZ -- TEIL 6: HEILIGUNG (3. Mose 17-27)
12. Auslösungen und Freilassungen in jedem fünfzigsten Jahr (Erlassjahr) (3. Mose 25,25-55)

g) Israelitische Sklaven müssen im Erlassjahr frei werden. Heidnische Sklaven sind Dauereigentum (3. Mose 25,39-46)


3. MOSE 25,39-46

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen 40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind 45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge.

Sind die, welche in unseren Diensten oder unter unserer Aufsicht und Leitung stehen, Kinder Gottes, so verbindet uns ja ein inneres, ewiges Band mit ihnen. Das wollen wir nicht außer acht lassen! Das irdische Dienst- oder Abhängigkeitsverhältnis besteht nur für eine Zeitlang – nämlich bis zum „Jubeljahre“, d. h. für uns bis zur Wiederkunft unseres Herrn und Heilandes! – Der Ausblick aufs Jubeljahr regelte das Verhalten der Kinder Israel auf allen Gebieten ihres praktischen Lebens. Dieser Ausblick bestimmte den Wert ihres Besitzes und gab ihnen die rechte Herzensstellung und Handlungsweise gegenüber den Menschen. Ist es nicht für uns in noch viel höherem Sinne so mit der Aussicht auf die Wiederkunft Christi? – Haben wir gläubige Dienstboten oder Angestellte, so wollen wir bedenken, daß das Dienstverhältnis nur bis auf diesen herrlichen Tag besteht, während unser geschwisterliches, geistliches Verhältnis mit ihnen für immer und ewig währt. Dieses Bewußtsein möge unserer Gesinnung und unserem Verhalten ihnen wie allen Menschen gegenüber den Stempel der Liebe und der Heiligkeit aufdrücken! „Wer seinen Bruder nicht liebt, den er siehet, wie kann er Gott lieben, welchen er nicht siehet?“ Wahre Liebe zu Gott ist unvereinbar mit Härte und Lieblosigkeit gegen Menschen!

(Donnerstag, 21. November 1918)

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