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e) Der Priester soll keine Trauerpraktiken üben (3. Mose 21,10-12)
3. MOSE 21,10-12
10 Wer Hoherpriester ist unter seinen Brüdern, auf dessen Haupt das Salböl gegossen und dessen Hand gefüllt ist, daß er angezogen würde mit den Kleidern, der soll sein Haupt nicht entblößen und seine Kleider nicht zerreißen 11 und soll zu keinem Toten kommen und soll sich weder über Vater noch über Mutter verunreinigen. 12 Aus dem Heiligtum soll er nicht gehen, daß er nicht entheilige das Heiligtum seines Gottes; denn die Weihe des Salböls seines Gottes ist auf ihm. Ich bin der HERR.
An den Hohenpriester Israels wurden noch höhere Anforderungen gestellt als an die übrige Priesterschaft. Er durfte sich keinerlei Trauer hingeben und zu keiner Leiche, d.h. in keinerlei Berührung mit Tod und Verwesung – den Folgen der Sünde – kommen, um seinen erhabenen Dienst als Vertreter Israels vor Gott in keiner Weise zu unterbrechen oder zu entweihen. Nur eine reine Jungfrau durfte er zum Weibe nehmen. Jehova hatte ihn in ganz besonderer Weise geheiligt zu Seinem Dienst; das heilige Salböl war auf seinem Haupte, durch welches er zum Hohenpriester geweiht war. Haben wir hier nicht die klarsten und köstlichsten Hinweise auf unseren Herrn Jesum, den „großen Hohenpriester, der durch die Himmel geschritten ist“ bis in die unmittelbare Gegenwart Gottes? Dort verrichtet Er Seinen erhabenen Dienst für uns, so daß auch wir „Freimütigkeit haben zum Eintritt in das Heiligtum“. Im Blick auf uns, die Ihm beigegebene Priesterschar, spricht Jesus: „Ich heilige Mich Selbst für sie, auf daß auch sie Geheiligte seien durch Wahrheit“ (Joh. 17,19) – Ja, „ein solcher Hoherpriester geziemte uns: heilig, unschuldig, unbefleckt, abgesondert von den Sündern und höher als die Himmel geworden“. Und Gott sei ewig dafür gepriesen: „Wir haben einen solchen Hohenpriester, der Sich gesetzt hat zur Rechten des Thrones der Majestät in den Himmeln, ein Diener des Heiligtums!“ (Heb. 7,26; 8,1-2).
(Sonntag, 23. September 1917)