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d) Aussatz bei Brandmalen auf der Haut (3. Mose 13,24-27)
3. MOSE 13,24-27 (mit 20-22)
24 Wenn sich jemand an der Haut am Feuer brennt und das Brandmal weißrötlich oder weiß ist 25 und der Priester ihn besieht und findet das Haar in Weiß verwandelt an dem Brandmal und das Ansehen tiefer denn die andere Haut, so ist's gewiß Aussatz, aus dem Brandmal geworden. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen; denn es ist ein Aussatzmal. 26 Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare am Brandmal nicht in Weiß verwandelt und es nicht tiefer ist denn die andere Haut und ist dazu verschwunden, soll er ihn sieben Tage verschließen; 27 und am siebenten Tage soll er ihn besehen. Hat's weitergefressen an der Haut, so soll er unrein urteilen; denn es ist Aussatz.
Auslegung: Siehe 3. Mose 13,20-22