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c) Aussatz bei geheilten Geschwüren an der Haut (3. Mose 13,18-23)
3. MOSE 13,23
23 Bleibt aber das Eiterweiß also stehen und frißt nicht weiter, so ist's die Narbe von der Drüse, und der Priester soll ihn rein urteilen.
3. MOSE 13,28
28 Ist's aber gestanden an dem Brandmal und hat nicht weitergefressen an der Haut und ist dazu verschwunden, so ist's ein Geschwür des Brandmals. Und der Priester soll ihn rein urteilen; denn es ist die Narbe des Brandmals.
Von einer früheren Beule oder Wunde kann eine Narbe zurückbleiben, die aber jetzt keinen Schaden mehr bedeutet, obwohl es wünschenwert wäre, sie wäre nicht da! So kann bei einem Gläubigen, der früher in besonders schweren Sünden oder unter besonders schädlichen Einflüssen und Umständen lebte, in seinem Wesen, in seiner Art etwas zurückgeblieben sein, was man als Narbe im geistlichen Sinn bezeichnen könnte.*
Priesterlich gesinnte Gläubige, die mit ihm umgehen, werden solche „Narbe“ nicht für „Aussatz“ halten, sondern bei näherem Umgang mit ihm anerkennen, daß der Herr diese Seele gerettet und gereinigt hat, wie andere auch! Hier handelt es sich um wirkliche Schwachheiten, nicht um sündliche oder weltliche Gewohnheiten. Die letzteren haben wir entschieden zu verurteilen, die ersteren dagegen haben wir bei unseren Mitgläubigen in Liebe zu tragen. (Lies Röm. 15,1-3.)
Wer selbst von seinem früheren Leben her solche „Narbe“ an sich trägt, wird allerdings Ursache haben, besonders klein und demütig zu sein und besonders vorsichtig zu wandeln, um seinen Brüdern und Schwestern keinen Anstoß zu geben und seinem Erretter nicht Unehre zu bereiten!