Vorige Andacht -- Nächste Andacht
8. Strafen bei Verlust von Eigentum: Gestohlenes, Anvertrautes, Verliehenes und Vermietetes (2. Mose 22,1-15)
2. MOSE 22,1-6
1 Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird dabei geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen. 2 Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl. 3 Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei ein Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben. 4 Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, daß er sein Vieh läßt Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberg wiedererstatten. 5 Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat. 6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben;
SPRÜCHE 28,13
Wer seine Missetat leugnet, dem wird's nicht gelingen; wer sie aber bekennt und läßt, der wird Barmherzigkeit erlangen.
Wenn jemand Vieh stahl, so mußte er es vier- oder fünffältig erstatten. Der größere Diebstahl wird als der schwerere angesehen und daher fünffacher Ersatz gefordert, während das Kleinvieh nur vierfach erstattet werden mußte. Durch diese schwere Bestrafung wollte Gott die Furcht vor solchem Unrecht vertiefen! - Wir werden hier erinnert an Zachäus, der in seiner Gewissensnot sich Erleichterung zu schaffen gesucht hatte durch vier- oder fünffältige Erstattung. Wir sehen jedoch, daß diese Erstattung allein sein Gewissen nicht hatte beruhigen können. Gott gegenüber lasteten noch alle seine Missetaten auf seinem Gewissen, und nur mit der Gnade des Herrn Jesu kehrte Heil in seinem Herzen und Hause ein! Alles Selbst-wieder-gut-machen-wollen nimmt die Scheidewand unserer Sünden Gott gegenüber nicht hinweg. Nur Jesus und Sein heiliges Blut kann den Sünder in Wahrheit mit Gott versöhnen, sein Gewissen rein waschen und seine Schuld austilgen. Nur das Blut Jesu Christi, des Sohnes Gottes, macht rein von aller Sünde! [Lies Luk. 19,1-10!]
V. 4: Wurde der Diebstahl entdeckt, ehe das gestohlene Vieh geschlachtet oder veräußert war, so konnte ja noch Rückgabe erfolgen, und dann genügte zwiefältige Erstattung. - Durch diese Anordnung wollte Gott wohl erreichen, daß dem Diebe seine Tat alsbald leid sei. Die Aussicht, nur zwiefältig erstatten zu müssen, und im anderen Falle vier- oder fünffältig, sollte dem Dieb den Entschluß leicht machen, das Gestohlene alsbald zurückzugeben, um sich auf diese Weise eine schwerere Strafe zu ersparen! - Gott sucht uns alle Wege zu bahnen, um uns zur Buße und zur Abkehr von unserer Sünde zu veranlassen! Er kommt dem Schuldigen, wenn derselbe reumütig ist, mit großer verzeihender Barmherzigkeit entgegen: „Suchet den Herrn, während Er Sich noch finden läßt; ruft Ihn an, während Er nahe ist! Der Gesetzlose verlasse seinen Weg, und der Mann des Frevels stehe ab von seinen bösen Gedanken; er kehre um zu dem Herrn, so wird Er Sich seiner erbarmen, und zu unserem Gott, denn Er ist reich an Vergebung! - Dies wird dem Herrn zum Ruhme dienen - zu einem ewigen Denkmal Seiner Barmherzigkeit, das nicht ausgerottet werden soll!“ Es ist auch heute im Leben des Kindes Gottes ein großer Unterschied, ob es gewöhnt ist „kurze Rechnung“ mit seinem Gott zu haben - d. h. sich kleine oder größere Störungen und Sünden gleich zeigen zu lassen und sie tief zu bereuen - oder ob es sich daran gewöhnt hat, unerkannte und unvergebene Sünden mit sich herumzutragen! in diesem letzteren Fall kennt es eigentlich ein freies, unbelastetes Herz und Gewissen überhaupt nicht mehr. Und Gott rechnet verschleppte Sünde doppelt so schwer an wie sofort erkannte und bereute Schuld! - In Eph. 4,28 wird uns gezeigt, was die Gnade vermag. Aus einem Diebe vermag die erlösende Macht des Herrn Jesu einen wirklich neuen Menschen zu machen, der Gefallen findet an fleißiger Arbeit und an der Übung selbstloser Liebe: „Wer gestohlen hat, der stehle nicht mehr, sondern arbeite vielmehr und erwerbe sich mit seiner Hände Arbeit redlichen Gewinn, damit er den Notleidenden unterstützen könne!“ (Vgl. Luk. 3,8-14; [2. Thess. 3,6-14].)
V. 2 und 3: Wurde ein Dieb bei seinem Einbruch in der Nacht betroffen von dem Besitzer, den er bestehlen wollte, und dieser tötete den Dieb in der Notwehr, so traf ihn keine Blutschuld. Am Tage jedoch, wo stets hilfreiche Nachbarn in der Nähe waren, durfte der Besitzer den Dieb keinesfalls töten, sonst wurde ihm Blutschuld zugerechnet! - Der Dieb hatte nicht den Tod verdient; so schwer war seine Verschuldung nicht! Es genügte, wenn er das Gestohlene zwiefältig erstattete. Wenn er nichts besaß, konnte der Bestohlene ihn auch solange als Sklaven verkaufen, bis die Schuld für das Gestohlene abgetragen war. (Jes. 40,2; 50,1; Jer. 16,18.)
Nicht alle Sünde wiegt gleich schwer in Gottes Augen; Er macht einen gerechten Unterschied zwischen Sünde und Sünde. Aber jedes, auch das kleinste Unrecht, hat sein Gewicht - seine Schwere. Der Geist Gottes bringt uns in die Enge und läßt uns unsere ganze Unfreiheit fühlen, bis wir in aufrichtigem Einsehen und ernstem Bereuen genug getan haben vor Gott und Menschen! - Dann erst können wir uns wieder froh und frei bewegen vor dem Angesicht Gottes. Schaden, den das Vieh des Israeliten auf dem Acker oder in dem Weinberg des Nachbarn angerichtet hatte, oder Feuerschaden, den der Israelit auf dem Grundstück seines Nachbarn durch Unvorsichtigkeit verursacht hatte, mußte er unbedingt und reichlich erstatten.
(Samstag, 18. August 1934)