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6. Strafen für Verbrechen an Menschen: Totschlag, Mord, Frevel an Eltern und Verletzungen (2. Mose 21,12-27)
2. MOSE 21,12-17
12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. 17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben.
JOSUA 20,1-9
1 Und der HERR redete mit Josua und sprach: 2 Sage den Kindern Israel: Gebt unter euch Freistädte, davon ich durch Mose euch gesagt habe, 3 dahin fliehen möge ein Totschläger, der eine Seele unversehens und unwissend schlägt, daß sie unter euch frei seien von dem Bluträcher. 4 Und der da flieht zu der Städte einer, soll stehen draußen vor der Stadt Tor und vor den Ältesten der Stadt seine Sache ansagen; so sollen sie ihn zu sich in die Stadt nehmen und ihm Raum geben, daß er bei ihnen wohne. 5 Und wenn der Bluträcher ihm nachjagt, sollen sie den Totschläger nicht in seine Hände übergeben, weil er unwissend seinen Nächsten geschlagen hat und ist ihm zuvor nicht feind gewesen. 6 So soll er in der Stadt wohnen, bis daß er stehe vor der Gemeinde vor Gericht, und bis daß der Hohepriester sterbe, der zur selben Zeit sein wird. Alsdann soll der Totschläger wiederkommen in seine Stadt und in sein Haus, zur Stadt, davon er geflohen ist. 7 Da heiligten sie Kedes in Galiläa, auf dem Gebirge Naphthali, und Sichem auf dem Gebirge Ephraim und Kirjath-Arba, das ist Hebron, auf dem Gebirge Juda; 8 und jenseit des Jordans, da Jericho liegt, gegen Aufgang, gaben sie Bezer in der Wüste auf der Ebene aus dem Stamm Ruben und Ramoth in Gilead aus dem Stamm Gad und Golan in Basan aus dem Stamm Manasse. 9 Das waren die Städte, bestimmt allen Kindern Israel und den Fremdlingen, die unter ihnen wohnten, daß dahin fliehe, wer eine Seele unversehens schlägt, daß er nicht sterbe durch den Bluträcher, bis daß er vor der Gemeinde gestanden sei.
Schon in der Wüste gab Gott die Vorschrift, daß alsbald nach dem Einzug in das verheißene Land Kanaan sechs der 48 Levitenstädte als Zufluchtsstädte für unvorsätzliche Totschläger eingerichtet werden sollten. Von den Urzeiten des Menschengeschlechtes her bestand die sogenannte Blutrache, die bei den Israeliten, wie bei den übrigen Völkern des Altertums, allgemein galt und bei den Arabern sich heute noch unbeschränkt auswirkt! Überall da, wo noch kein Staatsleben herrscht, oder dasselbe sich noch in den ersten Anfängen der Entwicklung bewegt, ist die Sühne persönlicher Rechtsverletzung der Privatrache und dem Familieneifer überlassen und gründet sich auf das von Gott den Menschen eingepflanzte Gesetz der Wiedervergeltung. [1. Mos. 9,5.6.]
Dieses Recht und diese Pflicht, die Ermordung naher Angehöriger zu rächen, wurde in Israel in das mosaische Gesetz eingeordnet und durch dieses in die richtigen Schranken gebracht! - Die Zufluchtsstädte sollten dem, der aus Versehen einen Menschen getötet hatte, vor dem Rächer Schutz gewähren, bis er vor der Gemeinde zu Gericht gestanden hatte. Wenn diese seine Unschuld bestätigte, sollte der Schutz fortbestehen bis zum Tode des jeweiligen Hohenpriesters. Die Zufluchtsstädte waren so über das ganze Land verteilt, daß von jeder Gegend aus der Totschläger mit Leichtigkeit den Zufluchtsort erreichen konnte. Alle nötigen Vorkehrungen waren getroffen - alle Wege zu diesen Städten waren gebahnte Straßen, und jedermann konnte sie erreichen! Nun stand es bei dem Totschläger, ob er seine Zuflucht nahm zu der von Gott geschenkten Zufluchtsstätte oder nicht. Sollte wohl einer so blind und töricht gewesen sein, in kalter Gleichgültigkeit die Arme übereinander zu schlagen und zu sprechen: „Wenn es mein Los ist zu entrinnen, dann werde ich entrinnen; ich brauche gar keine besonderen Anstrengungen dazu machen; denn wenn ich dem Bluträcher nicht entgehen soll, dann kann ich ihm doch nicht entgehen!“ - Wir können uns nicht vorstellen, daß ein israelitischer Totschläger je so töricht geredet und gehandelt hätte; nein, es gab nur eines für ihn: Um seines Lebens willen mußte er alles daran setzen, dem drohenden Vergeltungsgericht zu entfliehen und innerhalb der Mauern der Zufluchtsstadt einen sicheren Bergungsort zu finden! [Lies 1. Mos. 19,15-26.]
Daselbst angelangt, konnte er frei aufatmen; kein Übel konnte ihn dort erreichen. In dem Augenblick, da er die Schwelle des Tores überschritten hatte, war er so sicher und geborgen, wie nur die Macht und Fürsorge Gottes ihn bergen konnte; kein Haar konnte ihm nun gekrümmt werden! Eins allerdings war unbedingt notwendig: er mußte innerhalb der Zufluchtsstadt bleiben; auch nicht einige Schritte vor das Tor zu gehen, konnte er wagen. Denn außerhalb der Zufluchtsstadt war er dem Bluträcher schutzlos preisgegeben. [Vgl. Jos. 2,17-19.]
Seine Freunde konnte er nicht besuchen, nicht einmal sein Elternhaus oder seine nächsten Angehörigen! Statt dessen jedoch durfte er sich der Gemeinschaft der Leviten, der Diener des Herrn, freuen und durfte warten auf den großen Tag des Hervortretens eines neuen Hohenpriesters. Dann brach für ihn die volle Freiheit und Sicherheit an, der große Tag der Heimkehr! - Unser Herr Jesus ist auf Grund Seines vollbrachten Erlösungswerkes die Herrliche Freistadt und Zuflucht für schuldige Sünder geworden. Er bietet Sich allen an, die in ihrem Gewissen gequält und mit irgendeiner Schuld beladen sind: „Kommet der zu Mir alle, die ihr mühselig und beladen seid. Ich will euch Ruhe geben und Schutz gewähren!“ „Ich will dich und deine Kinder sammeln. wie eine Henne ihre Küchlein sammelt unter ihre Flügel!“ (Lies Ps. 17,8; 36,7 [Luth. 8]; 57,1-3 [Luth. 2-4]; 63,7.8 [Luth. 8.9]; 91,1-4.)
Während die israelitischen Zufluchtsstädte nur unvorsätzlichen Totschlägern Zuflucht gewährten, bietet der Herr Jesus auf Grund der am Kreuz vollbrachten Erlösung allen Menschen, auch den schuldigsten, Heil und Schutz an. Das Evangelium, die frohe Botschaft vom Sohne Gottes und von dem Heil, das Er schenkt, zeigt allen Menschen den Weg zur Sündenfreiheit und zum Geborgensein für Zeit und Ewigkeit. (Lies Joh. 6,37-40.)
Es ruft aber auch allen, die noch außerhalb der Tore des Heils stehen, mit größter Dringlichkeit zu: „Eile und bringe deine Seele in Sicherheit!“
(Dienstag, 14. August 1934)