BIBELLESEZETTEL von Chr. von Viebahn

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Startseite -- Bücher AT -- 2. Mose -- 187 (Wann hebräische Sklaven und Sklavinnen befreit werden müssen und wann nicht)
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DAS ZWEITE BUCH MOSE (Exodus)
D. GESETZ 1: Das Bundesbuch (2. Mose 20-24)

5. Wann hebräische Sklaven und Sklavinnen befreit werden müssen und wann nicht (2. Mose 21,1-11)


2. MOSE 21,7-11. 12-17

7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. 8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld. 12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. 17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben.

Für die Töchter Seines Volkes sorgte Gott besonders. Es war Sein Wille, daß dieselben, wenn sie genötigt waren zu dienen, einen dauernden Platz hätten. Hatte ihr Herr sie für sich selbst oder seinen Sohn zur Gattin bestimmt und änderte diesen Entschluß, so war er schuldig, wie für eine Tochter lebenslänglich für sie zu sorgen und ihr Nahrung, Kleidung und Wohnung zu geben. Geschah das nicht, so hatte die Betreffende das Recht, frei entlassen zu werden. Sie an ein fremdes Volk als Sklavin zu verkaufen, war verboten. Wie arm ein solches Weib auch sein mochte - der Platz ihrer Heimat im Volke Gottes durfte ihr nie genommen werden! In Jes. 56 heißt es: „Die das erwählen, woran Ich Gefallen habe und festhalten an Meinem Bunde, ihnen will Ich in Meinem Hause und in Meinen Mauern einen Platz und einen Namen geben, besser als Söhne und Töchter: einen ewigen Namen will Ich ihnen geben, der nicht ausgerottet werden soll!“ - V. 12-17: Höher noch als die persönliche Freiheit steht das Leben, das Recht des Menschen auf Existenz und Persönlichkeit. Dieses Recht soll niemandem beeinträchtigt oder gar geraubt werden! Wer das tut, hat die Todesstrafe zu gewärtigen. (Die in diesem Abschnitt aufgeführten Strafandrohungen stützen sich auf den Grundsatz der Wiedervergeltung!) - „Für die Freiheit hat Christus uns freigemacht. Steht nun fest und laßt euch nicht von neuem an ein Sklavenjoch binden“ - am wenigsten an das Joch des Ichlebens und der Temperamentssünden! - Ihr seid ja zur Freiheit berufen! - Hier haben wir Gesetze über Mord, Totschlag und körperliche Verletzungen. Gott allein hat ein Recht, über das Leben eines Menschen zu verfügen. Kein Mensch hat das Recht, einem anderen das Leben zu nehmen: ,,Wer einen Menschen schlägt, so daß er stirbt, der soll gewißlich getötet werden!“ - Das ist Gottes heiliger Richterspruch, der uns die ganze Verantwortlichkeit aller derjenigen zeigt, denen Menschen anvertraut sind, und die deshalb über deren Leben und Gesundheit Rechenschaft zu geben haben! - Der schon Noah gegebene Rechtsspruch Gottes: „Wer Menschenblut vergießt, dessen Blut soll auch durch Menschen vergossen werden!“ wird hier in anderer Form wiederholt. Es ist bedeutsam, daß dem hinzugefügt wurde: „Denn im Bilde Gottes hat Gott den Menschen gemacht!“ - Dies sollen wir nie vergessen, daß jeder Mensch nach dem Bilde Gottes erschaffen ist. - Es gehört auch für das Kind Gottes sehr viel Gnade und stete Erinnerung durch den Heiligen Geist dazu, wenn wir jederzeit die Menschen - sei es auf der Straße oder in den Häusern - mit diesem Blick der Liebe und der Achtung ansehen! Wir wollen eingedenk bleiben, daß in jedem Menschen das göttliche Ebenbild schlummert, und daß es durch die neuschaffende Macht der göttlichen Gnade, durch das Evangelium von Jesus aufgeweckt werden kann. „Denn die Gnade Gottes ist erschienen, heilbringend für alle Menschen!“ - Die Macht des Heiligen Geistes vollbringt heute noch große Wunder der göttlichen Barmherzigkeit an verfinsterten und durch die Sünde bisher verhärteten Menschen. - V. 12-14: Drei Fälle werden hier in Betracht gezogen: Erstlich der schwere Schlag, der tatsächlich zum nicht beabsichtigten Totschlag wird. Zweitens die unglückliche Tötung eines Nächsten durch Mißgeschick unter Gottes Zulassung, ohne daß man ihm irgendwie wehe tun wollte. Für diesen Fall, für den, der ganz aus Versehen die Tötung eines anderen verursacht hatte, gab es unter dem Volke Israel sechs Zufluchtsstädte. Die Zufluchtsstadt war ein Ort, wo der gänzlich unvorsätzliche Totschläger Unterkommen und Schutz fand und der Blutrache entging! [4. Mos. 35,1-15.]

4. Mose 35,1-15 -- 1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, 7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. 9 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Der dritte Fall ist der wirkliche, beabsichtigte, daher frevelhafte Mord, geschehe er nun offenbar oder versteckt und tückisch - mit Hinterlist. Wer einen solchen begangen hatte, verfiel nach dem göttlichen Gesetz der sofortigen Todesstrafe, wenn zwei oder drei Zeugen die Tat bestätigten. (Röm. 13,4.)

Römer 13,4 -- Denn sie ist Gottes Dienerin dir zu gut. Tust du aber Böses, so fürchte dich; denn sie trägt das Schwert nicht umsonst; sie ist Gottes Dienerin, eine Rächerin zur Strafe über den, der Böses tut.

(Montag, 13. August 1934)

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Zuletzt geändert am 23.10.2015 12:52 Uhr | powered by PmWiki (pmwiki-2.3.3)