BIBELLESEZETTEL von Chr. von Viebahn

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JAHRGANG 1952
April 1952

Sonntag, 20. April 1952


1. Mose 25,31-34; Amos 6,1-7

Das Erstgeburtsrecht bedeutete von ältesten Zeiten her einen großen Vorzug. Der erstgeborene Sohn war gewissermaßen das Haupt der ganzen Familie, auch war er der Träger des göttlichen Verheißungssegens, der hauptsächlich mit dem·zukünftigen Besitz des Landes Kanaan verbunden war. Denken wir uns nun neben dieser großartigen Zukunftsaussicht, neben diesem großen Vorrecht ein Linsengericht, das so schnell verzehrt ist und keinen Dauerwert hat! Zwischen beidem hatte Esau zu wählen, und siehe, er wählte das letztere! (Lies Jos. 24,14-24; [5. Mose 30,15-20].) Welch geringen Wert er dem von Gott geschenkten Erstgeburtsrecht beilegte; das zeigen seine Worte: „Ich muß ja doch sterben! Was soll mir da die Erstgeburt?“ Weil die Erstgeburt künftige Güter versprach, hatte sie für ihn keinen Wert. Er war ein Mann der Gegenwart, ein Kind dieser WeIt! Das natürliche Menschenherz legt keinen Wert auf die Dinge Gottes und auf die Segnungen der Ewigkeit. Da es ja Gott nicht kennt, so sind auch Gottes Verheißungen für dasselbe eine unbestimmte, wert- und kraftlose Sache. Der natürliche Mensch schätzt nur das, was er sieht, weil er durch Schauen und nicht durch Glauben geleitet wird! (Lies 2. Kor. 4,18; Hebr. 11,24.25.) Esau hat bis auf den heutigen Tag ungezählte Gesinnungsgenossen, deren Grundsatz ist: „Laßt uns essen und trinken, denn morgen sind wir ja doch tot! Laßt uns möglichst alles genießen, was die Gegenwart und die sichtbare Welt bietet, denn eine ins Jenseits verlegte Zukunft ist uns zu unsicher!“ Wir aber sprechen: „Je mehr ich die Unsicherheit und Vergänglichkeit des Menschen erkenne, desto fester klammere ich mich an die Zukunft Gottes, denn es ist wahr: „Sichtbare Dinge werden vergehen, die unsichtbare WeIt Gottes aber mit alI ihren Gütern und Herrlichkeiten hat ewigen Bestand!“ (Lies 2. Petr. 3,8-15.)

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