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JAHRGANG 1934
August 1934

Freitag, den 17. August 1934


2. Mose 21,28-36

Auch gegen Gefährdung durch das Vieh wird das Leben des Menschen hier sichergestellt. [Vgl. 1. Mos. 9,5.] Wenn ein Ochse einen Menschen stieß, so daß er starb, so mußte der Ochse gesteinigt werden und sein Fleisch durfte nicht gegessen werden, weil er mit einer Todesschuld behaftet und dadurch unrein geworden war. [Vgl. 4. Mos. 35,33.] Der Eigentümer des Ochsen war unschuldig, wenn das Tier vorher nicht als stößig bekannt war! War dieses aber der Fall und der Besitzer wußte es, hatte jedoch trotzdem nicht genügend das Tier überwachen lassen, dann wurde auch er zum Tode verurteilt, weil er durch Nachlässigkeit die Tötung eines anderen Menschen verursacht und mitverschuldet hat. Da jedoch diese Verschuldung kein beabsichtigtes Verbrechen, sondern nur aus Fahrlässigkeit entsprungen war, so wurde in diesem Fall dem Manne gestattet, sein verwirktes Leben durch Zahlung eines Sühngeldes, dessen Höhe der Richter bestimmte, zu lösen. - Auch wenn ein Glied seiner eigenen Familie gestoßen wurde durch den als stößig bekannten Ochsen, so mußte der Israelit auch da das Strafgeld zahlen! - Verletzte der stößige Ochse einen fremden Knecht oder eine fremde Magd, so mußte der Besitzer dem Herrn der Magd oder des Knechtes dreißig Silbersekel bezahlen. auf jeden Fall mußte der stößige Ochse gesteinigt werden. - Hier wird uns der Preis eines Sklaven mit dreißig Silbersekeln genannt. [Das Lösegeld eines freien Israeliten betrug 50 Silbersekel: 3. Mos. 27,3.] Ist es nicht tief beweglich für unsere Herzen, daß unser Herr Jesus, der eingeborene Sohn Gottes, der Herr der Herrlichkeit, um diesen elenden Preis in die Hände Seiner Feinde verkauft wurde - und zwar durch einen, der dreieinhalb Jahre Sein Jünger hatte sein dürfen! (Matth. 26,14-16; [27,3-10; Apgesch. 1,18.19].) - Der Prophet Sacharja legt dem Herrn Jesus die Worte in den Mund: „Wenn es gut ist in euren Augen, so gebt Mir Meinen Lohn; wenn aber nicht, so laßt es! - Und sie wogen Meinen Lohn dar: Dreißig Silbersekel. Da sprach der Herr zu Mir: Wirf ihn dem Töpfer hin, den Herrlichen Preis, dessen Ich von ihnen wert geachtet bin. Und ich nahm die dreißig Silbersekel und warf sie in das Haus des Herrn dem Töpfer hin.“ - Vers 33 u. 34: Einen weiteren Fall strafbarer Fahrlässigkeit bedeutete es, wenn ein Israelit eine Grube nicht zudeckte. Stürzte ein Ochse oder ein Esel in dieselbe, so mußte der Besitzer der Grube dem Eigentümer des Ochsen oder Esels den Wert des Tieres bezahlen. Das tote Tier dagegen gehörte dann ihm. - Vers 35 u. 36: Hatte ein Ochse den anderen getötet, so war doch wenigstens kein Menschenleben umgekommen oder geschädigt. Doch für den Israeliten, der seinen Ochsen verloren hatte, war der Anblick jenes noch lebenden Ochsen ärgerlich. So ordnete Gott in Seiner Weisheit an, daß der Ochse verkauft werde und in einen anderen Bezirk komme. Die beiden Besitzer aber teilten sich in den Kaufpreis, sowie in das tote Tier. Das war eine Erleichterung des gemeinsamen Mißgeschicks. Hatte jedoch ein Besitzer vorher gewußt, daß sein Ochse stößig war, so mußte er, wenn der Ochse eines anderen zu Schaden gekommen war, diesen ganz und gar erstatten. Das tote Tier gehörte dann allerdings ihm. - Auch diese Verordnung ging aus der göttlichen Weisheit und Gerechtigkeit Jehovas hervor. Das ist ja das Wunderbare im Königreich Gottes, daß unserem Gott keine Angelegenheit zu groß und schwierig - keine aber auch zu geringfügig ist. Er ordnet für Sein Volk jede Angelegenheit aufs klarste und läßt über seinem erlösten Volk eine solche Gerechtigkeit walten, daß jedes glaubende Herz sich derselben selbstverständlich unterordnet. Die gerechten Entscheidungen unseres himmlischen Herrn können wir ja nur anerkennen und bewundern, auch wenn uns eine Demütigung widerfährt! (Vgl. Ps. 72,1-5.)

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