Montag, den 30. Januar 1922
4. Mose 9,14
In der „Satzung des Passah“ (2. Mos. 12,43-49) steht, daß „Fremdlinge“, d. h. nicht zu Israel Gehörige, die nur Beisassen und Mietlinge waren, nicht am Passah teilnehmen durften. Begehrte ein Fremdling dies, so mußte er sich der Beschneidung unterwerfen und auf diese Weise dem auserwählten Volke eingereiht werden! Geschah dies, dann hatte er allerdings an allen Vorrechten und Segnungen Israels teil - dann gab es keinen Unterschied mehr zwischen Fremdling und Eingeborenem! - Auch heute ist es geistlicherweise so: An Christo, dem wahren Passahlamm, hat nur derjenige teil, welcher durch persönliche Buße und Bekehrung zu Gott ein Glied des auserwählten Volkes geworden ist. (Lies 1. Petr. 2,9.10.)*) Die geistliche Beschneidung ist unbedingt erforderlich. Dieselbe besteht darin, daß der Glaubende hinschaut nach Golgatha und den Herrn Jesus als seinen Stellvertreter und Bürgen vor Gott im Gericht erkennt - daß er seinen alten Menschen auszieht wie „ein unflätiges Gewand“ (Jes. 64,5) und denselben in den Tod gibt, weil Gott denselben schon gerichtet hat in dem Tode Christi! (Lies aufmerksam Kol. 2,10-15; Röm. 2,28.29; 5,5-14.) „Christus ist für alle gestorben, auf daß die, welche leben (d. h. zum neuen Leben durchgedrungen sind), nicht mehr sich selbst leben, sondern Dem, der für sie gestorben ist! - Daher, wenn jemand in Christo ist, so ist er eine neue Schöpfung; das Alte ist vergangen, siehe, alles ist neu geworden. Alles aber von dem Gott, der uns mit Sich Selbst versöhnt hat durch Jesum Christum!“ … „Denn wir sind die Beschneidung, die wir durch den Geist Gott dienen und uns Christi Jesu rühmen und nicht auf Fleisch vertrauen!“ (2. Kor. 5,15-18; Phil. 3,3.)