Sonnabend, den 23. Oktober 1920
Psalm 119,145.146
Dieser ganze Abschnitt (V. 145-152) handelt vom Gebet. Der Psalmist schildert Zeit und Art seines Betens und fleht zum Herrn um Erlösung aus seinen Nöten. - Wer in seinem Kämmerlein mit Gott Gemeinschaft pflegt, der wird Ihn auch im feurigen Ofen bei sich haben. - Das „Von ganzem Herzen“ ist Hauptbedingung des gottgefälligen Betens. Nicht das Falten der Hände, das Neigen des Hauptes, das Beugen der Knie, selbst nicht die Gebetsworte machen das Gebet aus, sondern einzig und allein die Hinkehr des Herzens zu Gott! - Eine andere Stimme als die des Herzens hört Gott nicht; solange unser Herz stumm bleibt, bleibt auch Sein Ohr taub! - Und zwar will unser Gott das ganze Herz bei unserem Gebet haben; Halbherzigkeit ist Ihm ein Greuel. (Lies Jer. 29,13; Offb. 3,15.16.) - „Erhöre mich! Hilf mir!“ So kurz diese Bitten auch sind - mit allen Worten unseres Sprachschatzes könnten wir sie nicht ausdrucksvoller gestalten; hier ist wirklich das ganze Herz beteiligt. - Kostbar ist es, wenn wir der Bitte „Erhöre mich!“ hinzufügen können: „Ich will Deine Zeugnisse bewahren!“ Knechte und Mägde Gottes sehen den Wert ihres Lebens und dessen Hauptzweck darin, „Gott zu dienen in Frömmigkeit und Gerechtigkeit alle Tage“. Sie sind von Herzen gehorsam geworden der guten Lehre, die sie empfangen haben. Die Satzungen ihres Herrn sind ihnen goldene Lebensregeln, von denen sie nie mehr weichen möchten.
Es hebt und trägt mich, wo ich bin -
Das ist die höchste Freiheit mir:
Gebunden sein an Deinen Sinn!