BIBELLESEZETTEL von Chr. von Viebahn

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JAHRGANG 1920
August 1920

Sonnabend, den 28. August 1920


4. Mose 5,18-31

Der dichte Kopfschleier, den jede ehrbare Frau und Jungfrau in Israel trug und der den Schutz und Schmuck weiblicher Ehre und Sittsamkeit bedeutete, wurde der Verdächtigten abgenommen. (Einige übersetzen: „Er löse ihre Haare auf.“ Vergl. 1. Kor. 11,5.6.) Und während sie das „Eifersuchtsopfer“ darbrachte, beschwor der Priester sie, indem er ihr den Becher vorhielt. Im Fall ihrer Unschuld sollte das „Wasser der Bitterkeit“, das sie trinken mußte, ihr keinerlei Schaden zufügen; hatte sie aber Ehebruch begangen, dann sollte die Wirkung des Fluchtrankes sie vor den Augen des ganzen Volkes entstellen und erniedrigen - ja, zum Fluch machen! Auf diese Beschwörung mußte das Weib zustimmend antworten: „Amen, Amen!“ Dann tauchte der Priester eine Rolle, beschrieben mit der Verfluchung, in den Becher, so daß die Flüche gleichsam in das Wasser übergingen. Und nach Darbringung des Opfers mußte das Weib den Trank aus der Hand des Priesters annehmen. Die Wirkung desselben - entweder völliges Gesundbleiben oder aber schreckliches Aufschwellen, Abmagern und Elendsein - war Gottes endgültige Entscheidung - Seine Rechtfertigung oder Schuldigerklärung der Frau - das Offenbarwerden ihrer Schuld oder Unschuld. - War die Frau wirklich unschuldig - mit welcher inneren Ruhe und Zuversicht zu ihrem Gott konnte sie sich dann dieser furchtbaren Probe aussetzen. Sie wußte: Gott wird mich für gerecht erklären - was kann mir schaden? Ging sie unversehrt durch diese Läuterung hindurch, so war jeder Argwohn gegen sie entkräftet, ihre Treue war vor aller Augen erwiesen und das Vertrauen völliger denn je hergestellt. War sie aber schuldig - welch ein „gewisses, furchtvolles Erwarten“ des vor aller Augen offenbaren Gottesgerichts muß ihr Inneres erfüllt haben! - War durch das hier angeordnete Verfahren die Schuld eines ehebrecherischen Weibes von Gott aus erwiesen, so mußte seitens der jüdischen Gerichtsbarkeit gemäß 3. Mos. 20,10 das Todesurteil an ihr vollstreckt werden, wie auch gleichzeitig an dem Manne, mit welchem sie sich versündigt hatte. Daraus geht hervor, daß die Sünde des Ehebruchs selbstverständlich beim Manne ebenso geahndet wurde wie beim Weibe. Auch im Neuen Testament heißt es: „Hurer und Ehebrecher wird Gott richten!“ (Hebr. 13,4.) Wie ist doch unser Volksleben heute durchseucht von Hurerei und Ehebruch, ja, von allen Greueln der Fleischessünde! Wie furchtbar wird Gottes Gericht sein über alle, die nicht noch rechtzeitig sich losreißen aus diesen schrecklichen Befleckungen und Gebundenheiten!

Jeden Ungerechten und Unaufrichtigen, der diesen Abschnitt im Gotteswort liest, sollte ein heiliges Erschrecken und Erzittern befallen vor Gottes richtender Majestät! Wie sich dort in Israel an der einzelnen Person ein göttliches Offenbarmachen der Schuld oder Unschuld vollzog, so wird bald der Tag kommen, da Gott allgemein „das Verborgene der Menschen richten wird, entsprechend dem Evangelium - durch Jesum Christum!“ „Denn wir müssen alle vor dem Richterstuhl Christi offenbar werden, auf daß ein jeder empfange, was er in dem Leibe getan - nachdem er gehandelt hat, es sei Gutes oder Böses!“ (2. Kor. 5,10.)

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