BIBELLESEZETTEL von Chr. von Viebahn

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Startseite -- Bücher AT -- 4. Mose -- 083 (Bedingtes Verfluchungsritual des Priesters mit der des Ehebruchs verdächtigten Ehefrau)
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DAS VIERTE BUCH MOSE (Numeri)
A. GOTTES GESETZ -- TEIL 7: VOLK, PRIESTER und LEVITEN (4. Mose 1:1-10:10)
28. Verfahren gegen eine Ehefrau, wenn ihr Mann sie des Ehebruchs verdächtigt (4. Mose 5,11-31)

c) Bedingtes Verfluchungsritual des Priesters mit der des Ehebruchs verdächtigten Ehefrau (4. Mose 5,18-31)


4. MOSE 5,18-31

18 Und soll das Weib vor den HERRN stellen und ihr Haupt entblößen und das Rügeopfer, das ein Eiferopfer ist, auf ihre Hand legen; und der Priester soll in seiner Hand bitteres verfluchtes Wasser haben 19 und soll das Weib beschwören und zu ihr sagen: Hat kein Mann bei dir gelegen, und bist du deinem Mann nicht untreu geworden, daß du dich verunreinigt hast, so sollen dir diese bittern verfluchten Wasser nicht schaden. 20 Wo du aber deinem Mann untreu geworden bist, daß du unrein wurdest, und hat jemand bei dir gelegen außer deinem Mann, 21 so soll der Priester das Weib beschwören mit solchem Fluch und soll zu ihr sagen: Der HERR setze dich zum Fluch und zum Schwur unter deinem Volk, daß der HERR deine Hüfte schwinden und deinen Bauch schwellen lasse! 22 So gehe nun das verfluchte Wasser in deinen Leib, daß dein Bauch schwelle und deine Hüfte schwinde! Und das Weib soll sagen: Amen, amen. 23 Also soll der Priester diese Flüche auf einen Zettel schreiben und mit dem bittern Wasser abwaschen 24 und soll dem Weibe von dem bittern Wasser zu trinken geben, daß das verfluchte bittere Wasser in sie gehe. 25 Es soll aber der Priester von ihrer Hand das Eiferopfer nehmen und zum Speisopfer vor dem HERRN weben und auf dem Altar opfern, nämlich: 26 er soll eine Handvoll des Speisopfers nehmen und auf dem Altar anzünden zum Gedächtnis und darnach dem Weibe das Wasser zu trinken geben. 27 Und wenn sie das Wasser getrunken hat: ist sie unrein und hat sich an ihrem Mann versündigt, so wird das verfluchte Wasser in sie gehen und ihr bitter sein, daß ihr der Bauch schwellen und die Hüfte schwinden wird, und wird das Weib ein Fluch sein unter ihrem Volk; 28 ist aber ein solch Weib nicht verunreinigt, sondern rein, so wird's ihr nicht schaden, daß sie kann schwanger werden. 29 Dies ist das Eifergesetz, wenn ein Weib ihrem Mann untreu ist und unrein wird, 30 oder wenn einen Mann der Eifergeist entzündet, daß er um sein Weib eifert, daß er's stelle vor den HERRN und der Priester mit ihr tue alles nach diesem Gesetz. 31 Und der Mann soll unschuldig sein an der Missetat; aber das Weib soll ihre Missetat tragen.

Der dichte Kopfschleier, den jede ehrbare Frau und Jungfrau in Israel trug und der den Schutz und Schmuck weiblicher Ehre und Sittsamkeit bedeutete, wurde der Verdächtigten abgenommen. (Einige übersetzen: „Er löse ihre Haare auf.“ Vergl. 1. Kor. 11,5.6.)

1. Korinther 11,5.6 -- 5 Ein Weib aber, das da betet oder weissagt mit unbedecktem Haupt, die schändet ihr Haupt, denn es ist ebensoviel, als wäre es geschoren. 6 Will sie sich nicht bedecken, so schneide man ihr das Haar ab. Nun es aber übel steht, daß ein Weib verschnittenes Haar habe und geschoren sei, so lasset sie das Haupt bedecken.

Und während sie das „Eifersuchtsopfer“ darbrachte, beschwor der Priester sie, indem er ihr den Becher vorhielt. Im Fall ihrer Unschuld sollte das „Wasser der Bitterkeit“, das sie trinken mußte, ihr keinerlei Schaden zufügen; hatte sie aber Ehebruch begangen, dann sollte die Wirkung des Fluchtrankes sie vor den Augen des ganzen Volkes entstellen und erniedrigen - ja, zum Fluch machen! Auf diese Beschwörung mußte das Weib zustimmend antworten: „Amen, Amen!“ Dann tauchte der Priester eine Rolle, beschrieben mit der Verfluchung, in den Becher, so daß die Flüche gleichsam in das Wasser übergingen. Und nach Darbringung des Opfers mußte das Weib den Trank aus der Hand des Priesters annehmen. Die Wirkung desselben - entweder völliges Gesundbleiben oder aber schreckliches Aufschwellen, Abmagern und Elendsein - war Gottes endgültige Entscheidung - Seine Rechtfertigung oder Schuldigerklärung der Frau - das Offenbarwerden ihrer Schuld oder Unschuld. - War die Frau wirklich unschuldig - mit welcher inneren Ruhe und Zuversicht zu ihrem Gott konnte sie sich dann dieser furchtbaren Probe aussetzen. Sie wußte: Gott wird mich für gerecht erklären - was kann mir schaden? Ging sie unversehrt durch diese Läuterung hindurch, so war jeder Argwohn gegen sie entkräftet, ihre Treue war vor aller Augen erwiesen und das Vertrauen völliger denn je hergestellt. War sie aber schuldig - welch ein „gewisses, furchtvolles Erwarten“ des vor aller Augen offenbaren Gottesgerichts muß ihr Inneres erfüllt haben! - War durch das hier angeordnete Verfahren die Schuld eines ehebrecherischen Weibes von Gott aus erwiesen, so mußte seitens der jüdischen Gerichtsbarkeit gemäß 3. Mos. 20,10 das Todesurteil an ihr vollstreckt werden, wie auch gleichzeitig an dem Manne, mit welchem sie sich versündigt hatte.

3. Mose 20,10 -- Wer die Ehe bricht mit jemandes Weibe, der soll des Todes sterben, beide, Ehebrecher und Ehebrecherin, darum daß er mit seines Nächsten Weibe die Ehe gebrochen hat.

Daraus geht hervor, daß die Sünde des Ehebruchs selbstverständlich beim Manne ebenso geahndet wurde wie beim Weibe. Auch im Neuen Testament heißt es: „Hurer und Ehebrecher wird Gott richten!“ (Hebr. 13,4.) Wie ist doch unser Volksleben heute durchseucht von Hurerei und Ehebruch, ja, von allen Greueln der Fleischessünde! Wie furchtbar wird Gottes Gericht sein über alle, die nicht noch rechtzeitig sich losreißen aus diesen schrecklichen Befleckungen und Gebundenheiten!

Jeden Ungerechten und Unaufrichtigen, der diesen Abschnitt im Gotteswort liest, sollte ein heiliges Erschrecken und Erzittern befallen vor Gottes richtender Majestät! Wie sich dort in Israel an der einzelnen Person ein göttliches Offenbarmachen der Schuld oder Unschuld vollzog, so wird bald der Tag kommen, da Gott allgemein „das Verborgene der Menschen richten wird, entsprechend dem Evangelium - durch Jesum Christum!“ „Denn wir müssen alle vor dem Richterstuhl Christi offenbar werden, auf daß ein jeder empfange, was er in dem Leibe getan - nachdem er gehandelt hat, es sei Gutes oder Böses!“ (2. Kor. 5,10.)

(Samstag, 28. August 1920)

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Zuletzt geändert am 15.04.2023 11:42 Uhr | powered by PmWiki (pmwiki-2.3.3)