BIBELLESEZETTEL von Chr. von Viebahn

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JAHRGANG 1918
September 1918

Montag, den 2. September 1918


3. Mose 25,25

In den Abschnitten V. 25-28, V. 35-38 und V. 39-46 werden drei verschiedene Grade der Verarmung behandelt. In V. 25-28 handelt es sich um den Verlust von Grundbesitz. War ein Israelit durch Armut genötigt, sein Landeigentum oder einen Teil desselben zu verkaufen, so sollte jederzeit die Möglichkeit des Rückkaufs bestehen. Verwandte waren verpflichtet, einander durch geldliche Unterstützung hierbei zu Hilfe zu kommen. Je näher die Verwandtschaft, je näher lag auch die Verpflichtung. (V. 48.49.) – Auch mochte ein verarmter Israelit durch fleißige Arbeit dahin gelangen, sein verlorenes Landgut oder Feld selbst wieder zurückzukaufen. Das alles wurde wesentlich dadurch erleichtert, daß der Preis des Bodens, je näher man dem Jubeljahr kam, desto billiger wurde. Der Käufer hatte eigentlich ja nur die Zahl der Ernten bis zum Jubeljahr gekauft; der Rückkäufer brauchte nun auch nur die noch ausstehenden Ernten bis zum Jubeljahr zu zahlen. War aber keine Rücklösung vorher möglich, so kam schließlich das Jubeljahr (auch Freijahr oder Erlaßjahr genannt), wo das Land unter allen Umständen und ohne jeglichen Kaufpreis an den ursprünglichen Besitzer zurückgelangte. So waren also Fälle dauernder und gänzlicher Verarmung im Volke Israel durch Gottes weise und gütige Anordnungen ausgeschlossen!

Gleicht nicht das ganze Menschengeschlecht Gott gegenüber jenem gänzlich Verarmten und Verschuldeten? Hat der Mensch nicht durch den Sündenfall alles verloren, was von wahrem Wert und wahrer Bedeutung für ihn ist – seine Unschuld und Reinheit, die Gemeinschaft mit Gott, das Erbe, das Gott ihm zugedacht, dazu alle wahre Lebensfreude, allen Frieden, die Ruhe des Herzens und Gewissens? O wie tief ist der Mensch gesunken, wie bitter arm ist er geworden durch die Sünde! Jesus, der ewige Sohn Gottes, der Herr der Herrlichkeit, sah an unser Elend; Er ist freiwillig unser Nächster geworden, wie der barmherzige Samariter derjenige des unter die Mörder Gefallenen! (Luk. 10,29-37.) Er hat Sich unseres Gesunkenseins nicht geschämt, sondern nahm Selbst Fleisch und Blut an, um unser Bürge und Stellvertreter im göttlichen Gericht werden zu können. (Hebr. 2,9-18; 9,11-14.)*) Ja, Er hat das Lösegeld bezahlt, um uns aus der Gewalt der Finsternis zu befreien, uns von Sünde und Verderben loszukaufen: „Er gab Sich Selbst zum Lösegeld für alle!“ Niemand sonst hätte uns erretten können (vgl. Ps. 49,7-9; Hiob 33,14-33; besonders V. 23.24); kein anderer Preis hätte irgendwie ausgereicht zu unserer Erlösung, als nur Christi heiliges, teures Blut. (1. Petri 1,18.19; 1. Joh. 3,16; 4,9.10.) Wissen wir dieses Lösegeld zu würdigen? Leben wir nun nicht mehr uns selbst, sondern nur noch Ihm, der für uns gestorben ist? Ist Seine Liebe die treibende Kraft in unserem täglichen Leben?

*) Ja, als Jesus in diese Welt kam, da begann in Wahrheit für alle Glaubenden das herrliche „Jubeljahr“, das Jahr des Heils und der Annehmung, das schon im Alten Bunde im voraus angekündigt worden war – die herrliche Gnadenzeit, die heute noch währt, da den Elenden frohe Botschaft gebracht wird, Freiheit den in Sünden Gefangenen, Öffnung des Kerkers den Gebundenen! (Lies Jes. 61,1-3; Luk. 4,14-22.) – Als Johannes der Täufer im Gefängnis einen Augenblick mutlos und zweifelhaft geworden war, ob Jesus wirklich der verheißene Messias und Erlöser sei, da ließ Er ihm als Beweis Seiner göttlichen Sendung gerade all diese Werke der Lösung, Heilung und Begnadigung nennen, die die Propheten dem Messias zuschrieben und die tatsächlich durch Ihn geschahen an den Menschenkindern! (Lies Matth. 11,2-6; vgl. Jes. 32,1-5.)

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