BIBELLESEZETTEL von Chr. von Viebahn

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JAHRGANG 1918
August 1918

Dienstag, den 27. August 1918


3. Mose 24,15-23

Die göttliche Urteilssprechung hinsichtlich des Lästerers gibt Veranlassung, daß Jehova die Gesetze betreffs Lästerung Seines Namens und betreffs Totschlag oder Leibesverletzung eines Menschen, die bisher nur für die Israeliten gegeben waren (2. Mose 21,12-27), wiederholt und auch für die Israel angeschlossenen Fremdlinge bindend macht. – Welch schreckliche Unsitte und schwere Sünde ist doch das Fluchen, Lästern und Mißbrauchen des Namens Gottes und des Herrn Jesu auch in unserem Volke! Trotz der Kenntnis der göttlichen Gebote und Strafandrohungen sind wir umgeben davon. Es fehlt die Furcht Gottes! – Sind wir, die Gläubigen, wohl stets entschieden und treu dieser großen Sünde gegenüber? Stehen wir für unseren Herrn und die Ehre Seines Namens auf, wenn derselbe in unserer Gegenwart mißbraucht wird? Ist unser Leben und Wandel gegenüber der Welt ein leuchtendes Zeugnis für Ihn – eine Verherrlichung Seines großen Namens? – V. 19-21: Der Herr greift in der Bergpredigt gerade diesen Abschnitt aus den Büchern Moses heraus, um den großen Gegensatz zwischen Gesetz und Gnade klarzustellen und um uns die Gesinnung der Liebe, der Selbstverleugnung und der Barmherzigkeit einzuprägen und köstlich zu machen. (Lies Matth. 5,38-42.) – Wie wichtig ist es doch für die Kinder Gottes, daß sie sich nicht von neuem, wie die Galater, unter das Joch des Gesetzes begeben, von welchem Christus sie durch Seinen Tod befreit hat! Vielmehr dürfen wir uns nun in unserem täglichen Leben Ihm weihen, der einst für uns starb und dürfen Ihm unsere Dankbarkeit erzeigen, indem wir in selbstverleugnender, barmherziger Liebe den Menschen um uns her dienen! – V. 23: Nach dem Erlaß der eben besprochenen Gesetze wird die von Gott verhängte Strafe an dem Gotteslästerer vollstreckt.

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