Mittwoch, den 12. September 1917
3. Mose 20,22-24* -- (3. Mose 20,10-21 siehe 08.03.1917)
Wie zuvor die Verbote, so werden hier die Strafbestimmungen abgeschlossen mit der ernstlichen Ermahnung zum Gehorsam und der Warnung, daß das Land Kanaan Israel ausspeien werde, wenn es in die Greuel der Heiden verfällt, um welcher willen diese einst aus dem Land vertilgt wurden. (Vergl. Kap 18,24-30). – Gottes gnadenvolle Absicht war, daß Israel dauernd im Besitz Kanaans bleiben sollte – dieses gesegnetsten Landes auf dem ganzen Erdboden. Doch dieser Besitz war durchaus abhängig davon, ob Israel die ihm von Gott verliehene Gnade und Heiligkeit bewahrte – und ob es dem HErrn, seinem Gott , von ganzem Herzen anhing und Ihm allein und wahrhaftig diente! - „Ich bin der HErr, euer Gott!“ Dies sollte den Grund ihres ganzen Verhaltens ausmachen; ihr Wesen und Wandel sollte Dessen würdig sein, der ihr Gott war und der sie zu Seinem Eigentumsvolke auserkoren hatte. (Vgl. für uns Eph. 4,1-4; 1.Thess. 2,12) – Auch für uns, die wir mit allen Gläubigen der Jetztzeit das Volk Gottes bilden, hat Gott hohe Segnungen und Gnadengüter bereitet in unserem Herrn Jesu Christo. Dieselben sind geistlicher und himmlischer Art und noch unendlich erhabenerer Natur als das herrliche Gut und Teil Israels. Doch auch wir werden uns nur dann und nur soweit in unserem kostbaren Teil als Erlöste erfreuen können, als wir in tatsächlichem, freudigem Glaubensgehorsam uns lösen können von allem Ungöttlichen und dem Worte Gottes in allen Stücken Folge leisten! Nur wenn unser Herz und Sinn ungeteilt gerichtet ist auf unseren wunderbaren Gott – erfüllt und beseligt von unserem kostbaren Heiland, werden wir einen wohlgefälligen Wandel vor Ihm führen und immer völliger Besitz nehmen von den uns bereiteten Gnadengaben!