BIBELLESEZETTEL von Chr. von Viebahn

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JAHRGANG 1917
Juni 1917

Montag, den 18. Juni 1917


3. Mose 19,35-37

In der Rechtspflege und im Geschäftsleben sollte strenge Rechtlichkeit herrschen und kein Betrug bestehen. Bei späterer Wiederholung dieser Vorschrift verbietet Gott ausdrücklich zweierlei Maß und Gewicht zu führen – das größere beim Einkauf zum eigenen Vorteil, das kleinere beim Verkauf zum Nachteil des Käufers! (Lies 5. Mose 25,13-16.) Wer in Gottesfurcht zum HErrn aufblickt, wird im Geschäftsleben wie im Privatverkehr den Nächsten recht und reichlich bedienen und dafür vom HErrn gesegnet werden. „Der Segen des HErrn macht reich, und Anstrengung (eigenes Sorgen oder gar Geiz und Unrechtlickeit) fügt neben ihm nichts hinzu“ (Spr. 10,22.) Im Gegenteil, „ein Greuel für den HErrn, deinen Gott ist jeder, der solches (Unredlichkeit und Betrug) übt, jeder, der unrecht tut“! (Lies Amos 8,4-7; Micha 6,9-15.) – Sind diese Vorschriften nicht gerade jetzt in der Zeit der Kriegsteuerung von besonderer Bedeutung auch für uns? Der gläubige Kaufmann und Beamte sowohl wie die gläubige Kundschaft kann aus den angeführten Schriftstellen ebensoviel Warnung als Trost für diese schwere Zeit schöpfen. Es gehört viel Gehorsam und auch Vertrauen zum HErrn dazu, um sich vor Gott und Menschen ein reines und gutes Gewissen zu erhalten auf diesem Gebiet. Die Gefahr der Unredlichkeit, des Betruges in kleinen oder größeren Dingen tritt an uns alle heran! – Doch wie Israel damals, so sollen die Gläubigen heute bei allem Tun und Lassen bedenken, daß sie das aus der Welt herausgeführte, durch das Blut des Lammes erlöste Volk Gottes sind. (Lies 1. Petr. 1,13-21.)

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