BIBELLESEZETTEL von Chr. von Viebahn

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JAHRGANG 1917
März 1917

Sonntag, den 18. März 1917


3. Mose 19,15

Bei der Rechtspflege, wie auch im Geschäfts- und Privatleben, liegt die Gefahr außerordentlich nahe, Unterschiede in der Behandlung zu machen. Im allgemeinen ist die Neigung groß, vorteilshalber oder aus Menschenfurcht die Angesehenen, Hochgestellten zu begünstigen, die Schutzlosen und Geringen dagegen zurückzusetzen und „ihr Recht zu beugen“. Doch auch das Umgekehrte kommt vor, und die Bibel tadelt es ebenso: den Geringen in parteiischer Weise vorzuziehen und zu begünstigen vor dem Angesehenen und Reichen! (2. Mose 23,3.6.9) Die Gläubigen sollen sich unter allen Umständen von Gott strenge Unparteilichkeit darreichen lassen und sollen allen Menschen mit dem gleichen Wohlwollen begegnen. Je einflußreicher unsere Stellung im Leben, desto größer unsere Verantwortung in dieser Hinsicht! – Selbst im Kreise der Kinder Gottes offenbart sich viel Parteilichkeit – sei es, daß auch hier der böse Unterschied gemacht wird zwischen arm und reich, zwischen hoch und niedrig, oder aber, daß man sich von seinen natürlichen Neigungen und Abneigungen, statt von der Liebe Christi leiten läßt! – Man ist herzlich und freundlich gegen die, welche einem selbst „sympathisch“ sind, kühl und fremd gegen die, welche einem „unsympathisch“ sind! Das ist ein großes Unrecht und durchaus dem Herzen Christi entgegen. Er liebt all die Seinen mit der gleichen Liebe und Er will, daß wir es auch tun (1. Korinther 12,24b-25; Philipper 2,2; 1. Petrus 3,8), obwohl gewiß das Maß der Gemeinschaft untereinander ein verschiedenes sein wird, denn dieses letztere hängt davon ab, inwieweit jeder einzelne unter uns im Lichte wandelt! (Vergl. die Betrachtung vom 5. Februar)

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