BIBELLESEZETTEL von Chr. von Viebahn

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Startseite -- Bücher AT -- 3. Mose -- 312 (Ablösung eines Ackers, der dem HERRN gelobt wurde)
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DAS DRITTE BUCH MOSE (Leviticus)
C. GOTTES GESETZ -- TEIL 6: HEILIGUNG (3. Mose 17-27)
15. Summen für das Auslösen von dem HERRN Gelobtem (3. Mose 27,1-34)

d) Ablösung eines Ackers, der dem HERRN gelobt wurde (3. Mose 27,16-25)


3. MOSE 27,20-24

20 Will er ihn aber nicht lösen, sondern verkauft ihn einem andern, so soll er ihn nicht mehr lösen können; 21 sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr frei wird, soll dem HERRN heilig sein wie ein verbannter Acker und soll des Priesters Erbgut sein. 22 Wenn aber jemand dem HERRN einen Acker heiligt, den er gekauft hat und der nicht sein Erbgut ist, 23 so soll der Priester berechnen, was er gilt bis an das Halljahr; und soll desselben Tages solche Schätzung geben, daß sie dem HERRN heilig sei. 24 Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an den,von dem er ihn gekauft hat, daß sein Erbgut im Lande sei.

Löste der, welcher dem Herrn durch Gelöbnis ein Feld gegeben hatte, dasselbe nicht selbst vor dem Jubeljahr ein (indem er es nach dem Schätzungswert mit einem Fünftel darüber hinaus dem Heiligtum vergütete) oder verkaufte er es, obwohl es dem Heiligtum geweiht war, einem anderen – suchte er also aus dem dem Herrn geweihten Felde noch geldlichen Nutzen für sich zu ziehen, so wurde er dadurch gestraft, daß er nun des Feldes für immer verlustig ging. Im Jubeljahre kam es nicht an ihn zurück, sondern verfiel als dauernder Besitz dem Heiligtum des Herrn, d. h. es wurde Eigentum der Priesterschaft. (V. 20.21.) – V. 22-24: Heiligte jemand dem Herrn ein Feld, das nicht zu seinem Erbgut gehörte, so hatte der Priester nach dem in V. 16 aufgestellten Grundsatz den Wert des Feldes (d. h. den Wert der bis zum Jubeljahr noch zu erwartenden Ernten) zu berechnen und der Gelobende hatte am gleichen Tage noch den berechneten Betrag an das Heiligtum auszuzahlen. Das betreffende Feld aber fiel entsprechend der Verordnung Jehovas im Jubeljahr wieder zurück an den ursprünglichen Besitzer oder dessen Familie.

Kommt es nicht oft vor – mit großer Beschämung muß man es aussprechen! – daß ein Mensch sein Leben dem Herrn gelobt und scheinbar Ihm übergibt, dann aber tatsächlich dieses „Ackerfeld“ einem anderen verkauft, dem Teufel, dem Fürsten dieser Welt – daß es dann nie mehr gelöst und frei wird und schließlich dem ewigen Bann und Gericht des Herrn anheimfällt? Denken wir nur an Judas, der äußerlich ein Jünger Jesu wurde, der aber seinen Lebensacker durch die Geldliebe dem Teufel verkaufte und nie mehr frei wurde aus dieser furchtbaren Gebundenheit, vielmehr ewiger Nacht und Qual anheimfiel! So laß dich denn mit ganzem Ernst fragen: Wem weihst du dein Leben, der Sünde oder der göttlichen Gnade, deiner Selbstsucht oder dem Herrn Jesus? Säest du für das Fleisch oder für den Geist, für die Zeit oder für die Ewigkeit? O bedenke! Wie die Saat, so die Ernte! – Nur ein dem Herrn geweihtes Leben ist wert, gelebt zu werden; denn auf ein solches Leben folgt eine ewige Freudenernte und dasselbe ist hier schon unaussprechlich reich an Frieden, Heil und Segen! Furchtbar aber ist das Ende aller Untreuen, Unlauteren und Heuchler!

(Mittwoch, 19. März 1919)

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