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JAHRGANG 1949
August 1949

Montag, 29. August 1949


1. Mose 4,11.12; Galater 4,4-7; vgl. Galater 3,26.27

Doch nun laßt uns die Strafe ins Auge fassen, die der Herr über Kain verhängte. Gott sprach: „Verflucht seist du, hinweggetrieben von dem Erdboden, der seinen Mund aufgetan hat, um das Blut deines Bruders von deiner Hand in sich aufzunehmen. Wenn du den Acker bebaust, soll er dir keinen Ertrag geben, unstet und flüchtig sollst du sein auf Erden.“ „Unstet und flüchtig!“ das bedeutet: Kain sollte für immer verbannt und heimatlos sein – vom Vaterhaus aus der Nähe Gottes vertrieben – immer hin- und herziehend, bald da, bald dort seine Hütte aufschlagend. Ein unruhiges Nomadenleben war ihm von jetzt ab in der Ferne beschieden, weil die Unfruchtbarkeit des Landes, in welches er fliehen mußte, ihn dazu nötigte. – Als Mose den Ägypter getötet hatte, mußte er gleichfalls ganz schnell fliehen und wurde 40 Jahre lang ein heimatloser Fremdling in der Wüste. (Lies 2. Mose 2,11-22.) Innerlich heimatlos – unter der Macht der Schuld und Sünde stehend, das ist das Los jedes Menschen, welcher glaubt, ohne die Erlösung durch das Blut des Lammes Gottes, ohne Heil und Leben in Christus hier auf Erden bestehen zu können. Nur wer das neue Leben und das volle Heil in Jesus Christus ergriffen hat, ist nicht mehr verbannt und heimatlos. Nein, er ist schon jetzt im ewigen Königreich Gottes zu Hause – ein Sohn, eine Tochter Gottes. Wohl sind wir hier auf Erden noch in der Fremde, doch bald dürfen wir heimkehren in Gottes ewige Herrlichkeit. Uns gilt, was Paulus in Epheser 2 schreibt: „In keiner Weise seid ihr nun noch Fremdlinge und ohne Heimatrecht unter dem Volke Gottes. Nein, ihr seid Vollbürger mit den Heiligen und sogar Hausgenossen Gottes, heimatberechtigt bei Ihm!“ (Lies Eph. 2,19-22; Hebr. 12,22-24.)

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