Donnerstag, den 8. März 1934
2. Mose 12,43-46
Eine das Passahgesetz (V. 3-10) ergänzende Bestimmung wird hier, wie wir sahen, eingefügt. Sollte das Passah seine Bedeutung als Erinnerungsfeier an Israels Rettung aus der Sklaverei behalten, so durfte kein Fremder daran teilhaben. Das ist die erste Bestimmung. Da jedoch Israel nicht nur vermöge einer natürlichen Abstammung, sondern vor allem kraft seiner göttlichen Berufung des Herrn Volk geworden war und als solches zum Segen für alle Völker bestimmt war, so mußte es auch einen Weg gehen, auf welchem Angehörige anderer Völker auf Wunsch sich dem Volke Gottes anschließen konnten. (Daher die weiteren Bestimmungen in V. 44-49.) – Wer nicht die Beschneidung, das Zeichen der Zugehörigkeit zum Volke Gottes, an sich trug, konnte allerdings nicht teilhaben an dem Passahlamm: „Ein Beisaß und ein fremder Lohnarbeiter darf nicht davon essen.“ - Wer sich nicht durch eine klare Herzens- und Lebensübergabe an den Herrn Jesus und an Seine entschiedenen Jünger angeschlossen hat, kann nicht teilhaben an den Segnungen und Vorrechten des Volkes Gottes. Wir müssen auch heute den Unterschied zwischen denen, die zum Hause Gottes gehören – die „drinnen“ sind, und denen, die nicht zum Hause Gottes gehören, die „draußen“ sind, festhalten. Wer noch nicht durch Jesus errettet - noch nicht durch eine klare Bekehrung in das Haus Gottes eingetreten ist, der zählt noch nicht zur Familie Gottes – der steht noch draußen unter den Ungeretteten und muß ewiglich draußen bleiben, wenn er den Weg einer klaren Bekehrung nicht betreten will! (Mark. 4,11; Joh. 10,9; [Kol 4,5; 1.Tess. 4,12; 1. Tim. 3,7].) – Ein solcher hat nicht teil an der herrlichen Erlösung, nicht teil am Königreiche Gottes. Jesus sagt: „Wahrlich, wahrlich, wer Sünde tut, der ist der Sünde Sklave. Wen aber der Sohn Gottes freimacht, der ist wirklich frei!“ – Wenn in Israel ein Sklave sich beschneiden ließ und dadurch zu einem wahren Gliede des Volkes Israel wurde, so bekam er als bald auch teil am der köstlichen Passahfeier. Und wenn heute eine bisher an Sünde und Eigenleben versklavte Seele mit Christo stirbt und aufersteht, also „an der Beschneidung Christi teilnimmt“ – zu einem neuen Leben in Ihm „mitauferweckt wird durch den Glauben an die wirksame Kraft Gottes, die Ihn aus den Toten auferweckt hat“, dann gehört sie fortan dem Königreiche Gottes an! (Lies Kol. 2,6-15.) – Dann gilt auch ihr der Ruf: „Unser Passahlamm, Christus, ist geschlachtet. Darum wollen wir Festfeier halten – nicht mit altem Sauerteig, auch nicht mit dem Sauerteig der Bosheit und Schlechtigkeit, sondern mit dem ungesäuerten Brote der Lauterkeit und Wahrheit!“ – Die geistliche Beschneidung besteht also darin, daß der Glaubende zu aufrichtiger Beugung bereit ist, zur Absage an jede erkannte Sünde – daß er hinschaut nach Golgatha und den Herrn Jesus als seinen Stellvertreter und Bürgen vor Gott im Gericht erkennt – daß er seinen alten Menschen auszieht „wie ein unflätiges Gewand“ (Jes. 64,6 [Luth. 5] und denselben in den Tod gibt, weil Gott ihn schon gerichtet hat in dem Tode Christi! – Paulus schreibt: „Wir sind die wahrhaft Beschnittenen, die wir Gott durch den Heiligen Geist dienen und uns Christi Jesu rühmen und nicht auf natürliche Vorzüge vertrauen!“ – „In einem Hause“ sollte das Passah gegessen werden. Der Herr Jesus sieht alle, die in Wahrheit Ihm anhangen und an Ihm teilhaben, als eine große unzertrennliche Einheit an für Zeit und Ewigkeit! – Er legt den größten Wert darauf, daß alle Seine Jünger einander lieben und sich dieses innigen Einsseins freuen! – „Ein Beisaß und ein fremder Lohnarbeiter soll nicht davon essen.“ Wer sich nur für einige Zeit unter die Erlösten Gottes mischt, nur äußerlich sich ihnen anpaßt, oder wegen äußeren Vorteils sich ihnen anschließt, der hat nicht teil am Königreiche Gottes! – Gott verlangt ganze Herzens- und Lebensübergabe – Herzens- und Lebenserneuerung, wenn du zu Seiner Familie zählen und an der herrlichen Erlösung''' teilhaben willst. [Lies Eph. 2,11-22.]