Dienstag, den 14. November 1922
4. Mose 12,14-16; Hiob 5,17-19
Tröstlich war, daß der Herr die Wiederaufnahme der Mirjam nach sieben Tagen in Aussicht stellte. Das Flehen des Mose um ihre Heilung sollte Erhörung finden. Jedenfalls wurde am Ende des siebentägigen Ausschlusses genau so mit ihr gehandelt wie in jedem anderen Fall des Aussatzes!*) - Der Ausschluß aus der Gemeinschaft der Gläubigen ist die letzte und schwerste Form der Gemeindezucht. (Lies 1. Kor. 5,2-5; Matth. 18,15-18.) Aber selbst diese hat nach dem Sinn des Herrn nicht die Beseitigung des Sündigenden zum Endzweck, sondern vielmehr seine Ernüchterung, Beugung und Wiederherstellung. Zu dieser kam es durch die wirksame Gnade Gottes selbst in dem schweren Fall, welcher sich in Korinth ereignet hatte. (Lies 2. Kor. 2,5-11.) Aber welch ein Weg mußte eingeschlagen werden! - Ein unter der klaren Leitung des Heiligen Geistes - unter den Schmerzen heiliger Liebe und göttlichen Ernstes - von der Gemeinschaft der Gläubigen Ausgeschlossener wird in besonderer Weise „dem Satan überliefert zum Verderben des Fleisches (vielleicht gerät er in Krankheit, Not, Gefängnis, Schande vor Menschen oder sonstige Bedrängnis), auf daß der Geist gerettet werde auf den Tag des Herrn Jesu!“ (1. Kor. 5,5; vgl. 1. Tim. 1,20.)
Der Ernst und das Erbarmen, die Heiligkeit und die Liebe, wie wir sie hier in dem gereiften Knechte Gottes, Mose, erblicken - diese Eigenschaften sind vorbildlich, ja unentbehrlich für die Brüder und Schwestern, welche mit einem in Sünde geratenen Mitgläubigen gottgemäß verfahren wollen. - Es möge doch keine Gemeinschaft und kein einzelner Gläubiger oberflächlich und unheilig herantreten an eine so heilige, tiefernste Angelegenheit! Wehe denen, welche ungebeugt und in Selbstvertrauen - selbst nicht heilig und wahr und klar - einen Bruder, eine Schwester richten wollen! Gottes Gericht wird auf ihr eigenes Haupt zurückfallen! Wie oft schon hat sich das in den Kreisen der Kinder Gottes zugetragen!