Montag, den 6. September 1920
4. Mose 6,6.7
Die dritte Bedingung der Weihe für Gott war das strenge Meiden jeglicher Berührung mit einem Toten. Für die Priester bestand eine ähnliche Vorschrift; doch während es jenen gestattet war, wenigstens zu der Leiche ihrer allernächsten Angehörigen - des Vaters oder der Mutter, des Sohnes oder der Tochter, des Bruders oder der Schwester - zu kommen (3. Mose 21,1-4), war dem Nasiräer selbst dies nicht erlaubt. - Was sollen wir hieraus für unser Gottgeweihtsein lernen? - Der eingetretene Tod ist im Alten Bunde stets ein Hinweis auf die Sünde, deren allgemeine Folge er ist. Nun liegt die ganze Welt im Argen; die ganze Menschheit und all ihre Beziehungen sind von der Sünde durchseucht. Wollen wir also als wahre Nasiräer unsere Weihe für Gott nicht einbüßen, so müssen wir stets unserer heiligen Stellung und Berufung eingedenk bleiben: es gilt, uns vor aller Berührung mit der Sünde, vor jeder Gemeinschaft mit dem Bösen zu hüten, in welcher Form es uns auch nahetreten mag! „Von aller Art des Bösen haltet euch fern“ - „indem ihr sogar das vom Fleisch befleckte Kleid hasset!“ (Vergl. 2. Kor. 6,14 - 7,1; 1. Petr. 2,11.12 und die Beschreibung des wahren geistlichen Gottgeweihtseins in Eph. 4,20 - 5,21!)