Freitag, den 21. März 1919
3. Mose 27,26-29
Nicht durch Gelübde konnte dem Herrn geweiht werden, was Ihm schon von Gesetzes wegen gehörte, nämlich 1. die Erstgeburt und das Verbannte, denn darauf hatten die Priester Anrecht (V. 25-29) und 2. der Zehnte, denn dieser kam den Leviten zu. (V. 30-33; vergl. 4. Mose 18.) – V. 26 u. 27: Alle Erstgeburt gehörte Jehova; als Er die Erstgeburt Ägyptens im Gericht schlug, heiligte Er Sich die Erstgeburt Israels. Jeder erstgeborene Sohn in Israel mußte mit einem Lamme gelöst werden. (2. Mose 13,11-16.) Später heiligte Gott Sich den ganzen Stamm Levi an Stelle der Erstgeborenen in Israel. (4. Mose 3,11-13.) – Alle Erstgeburt des Viehes beanspruchte Jehova gleichfalls, und zwar für Seine Priester. Diesen wurden die erstgeborenen reinen Tiere (Rinder, Ziegen und Schafe) abgeliefert; das Erstgeborene des unreinen Viehes jedoch (Esel usw.) wurde gelöst, indem der Besitzer den Schätzungspreis mit einem Fünftel Zuschlag an das Heiligtum entrichtete oder aber das Tier ablieferte, so daß es um den Schätzungspreis an jemand anders verkauft wurde zugunsten des Heiligtums. – V. 28 u. 29: Von der Weihung durch ein Gelübde war also gleichfalls Verbanntes ausgeschlossen, denn es war schon dem Herrn zur Vertilgung geweiht. Es konnte dem Herrn verbannt werden ein Mensch oder ein Tier, ein Acker, Silber und Gold oder auch sonstige Güter. Was verbannt war, war unwiderruflich dem Gebrauch des Menschen entzogen und Gott übergeben im Gericht. Ein verbannter Mensch mußte getötet werden, z. B. ein Israelit, der Götzendienst trieb oder ein mißratener Sohn, der nicht Buße tun wollte. Doch konnte dies nur geschehen unter gerichtlicher Mitwirkung der israelitischen Ältestenschaft. (2. Mose 22,20; 5. Mose 21,18-21.) Vieh und Feld zu verbannen, kam für den Israeliten wohl nur dann in Betracht, wenn dasselbe durch irgendwelchen Götzendienst oder heidnische Gebräuche entweiht oder zu unheiligen Zwecken mißbraucht worden war. – Verbannt wurden nach dem Befehl Jehovas feindliche, götzendienerische Völker, z. B. die durch greuliche Sünden verderbten kanaanitischen Stämme, deren Land das Volk Israel nach Gottes Willen in Besitz nahm. Männer, Weiber und Kinder mußten mit dem Schwert getötet werden. (5. Mose 7,1-8.) – Bei der Einnahme von Jericho wurde auch alles Hab und Gut der Einwohner dem Herrn verbannt, so daß z. B. alles Silber, Gold, Erz und Eisen in den Schatz Jehovas kam. (Jos. 6,17-19.) Achan, der sich an einem babylonischen Mantel und an Silber und Gold vergriff, brachte dadurch ganz Israel in Trübsal und Bann, so daß er gesteinigt werden mußte, um den Zorn Jehovas von dem Volke abzuwenden. (Jos. 7.) – Sehen wir zu, daß kein Bann irgendwelcher Art in unserem Hause, in unserem Herzen und Leben sei!