Mittwoch, den 18. September 1918
Amos 1,3-5
Bei den heidnischen Völkern bilden nicht in erster Linie ihre allgemeinen Sünden die Ursache des göttlichen Gerichts, sondern vielmehr die besonderen Verbrechen, die sie an Israel, dem Volke Jehovas, begangen haben. - Auch heute und in der Ewigkeit belegt Gott mit ganz besonderen Strafen das, was die Menschen Seinem erlösten Volke, Seinen Gläubigen, Böses antun. (Lies z. B. Ps. 35.) - Die bei jeder Strafankündigung wiederholte Formel: „Wegen drei Freveltaten und wegen vier“ soll nur besagen, daß der Strafgründe genug vorhanden sind. Angeführt wird ausschließlich der Hauptgrund des göttlichen Zornes. - Um die Drohung als unwiderruflich zu bezeichnen, betont Gott, der sonst so langmütig ist und Sich so gern der Strafe gereuen läßt, hier jedesmal: „Ich werde es nicht rückgängig machen!“ (Vgl. Jes. 43,13.)
Unter Damaskus, der Hauptstadt, ist hier gleichzeitig das ganze Königreich Syrien zu verstehen. Als Hauptfrevel desselben wird die Grausamkeit bezeichnet, mit welcher sowohl Benhadad als Hasael das besiegte Israel behandelten. (2. Kön. 8,11-15; 10,32.33; 13,3.4.7.) Dafür sollte Syrien gänzlich besiegt und zugrunde gerichtet werden. Der Rest des unglücklichen Volkes sollte weggeführt werden nach Kir, von woher die Syrer ursprünglich eingewandert waren (wahrscheinlich Armenien oder Georgien im Kaukasus, Amos 9,7). Dieses Strafgericht ließ Gott etwa 80 Jahre später zur Ausführung bringen durch Tiglath-Pileser (745-727 v. Chr.), zur Zeit des jüdischen Königs Ahas. (Lies 2. Kön. 16,7-9; vgl. Jer. 49,23-27.)