BIBELLESEZETTEL von Chr. von Viebahn

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JAHRGANG 1916
Januar 1916

Mittwoch, den 12. Januar 1916


3. Mose 11,8

Wenn wir die bisher dargelegte geistlich Anwendung dieser Vorschriften festhalten, so sehen wir hier, daß jedes Glied des jetzigen Volkes Gottes, d.h. jeder wahre Gläubige, gewiesen wird, sich fernzuhalten von Personen, die einen schädlichen Einfluß auf sein inneres Leben ausüben würden. Unglaube, Sünde, Heuchelei – alles das wirkt ansteckend und verunreinigend. Deshalb heißt es für die Bekehrten: „Habt nicht Gemeinschaft mit den unfruchtbaren Werken der Finsternis, vielmehr aber strafet sie auch“ - nämlich durch euer entgegengesetztes Verhalten! (Eph. 5,11; vergl. Röm. 16,17-18; 2. Tim. 3,1-5.) Damit ist natürlich nicht gesagt, daß der Gläubige mit solchen Menschen überhaupt – auch in Sachen des täglichen und geschäftlichen Lebnes – nicht verkehren dürfe; sonst müßte er ja diese Welt verlassen oder ein Einsiedler werden! Wenn aber jemand sich als gläubig ausgibt und einen näheren Verkehr mit Gläubigen beginnen will, während ihm die wichtigsten Kennzeichen des neuen Lebens fehlen, so darf ein wahrer und geheiligter Christ auf keine Freundschaft und Gemeinschaft mit ihm eingehen. Täte er es, so würde er in Wege und Dinge hineingezogen, die dem Herrn mißfällig sind und seine eigene Seele schädigen. (Lies 1. Kor. 5,9-13; 2. Kor. 6,14.18; Jak. 4,4.) Vielmehr ist der vor Gottes Angesicht wandelnde Gläubige berufen, den Ungeretteten ein gewissenerweckendes, herzgewinnendes Licht zu sein, durch welches sie von ihrer Schuld überführt und für Christum gewonnen werden (Phil. 2,15-16; Jak. 5,19-20). Wahrlich, eine hohe Aufgabe! Wollen wir derselben irgendwie entsprechen, so ist natürlich die erste Bedingung die, daß wir selbst „uns reinigen von jeder Befleckung des Fleisches und des Geistes und die Heiligung vollenden in der Furcht Gottes“! (2. Kor. 7,1.)

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