Sonnabend, den 24. Juli 1915
3. Mose 5,1-13
In diesem Abschnitt handelt es sich um Dinge, welche infolge der Satzungen Jehovas zur Sünde wurden, z.B. zeremonielle Verunreinigungen, oder leichtfertiges Schwören und anderes. Selbst wenn der Betreffende seinen Fehltritt noch nicht erkannt hatte, galt er für schuldig; denn die Vorschriften Jrehovas waren vorhanden, und jeder Israelit konnte und sollte sie kennen. Auch heute gibt es leider unter den Gläubigen viel selbstverschuldete Unwissenheit, aus der häufig Sünde entsteht. Man liest Gottes Wort nicht täglich oder nicht gründlich, nicht betend, nicht mit einem gehorsamen Herzen und Willen! Kein Wunder, daß dann auch die Gesinnung und das Leben solcher Kinder Gottes in vieler Hinsicht dem Worte und Willen Gottes nicht entspricht, ja, daß sie häufig Dinge reden, denken und tun, die direkter Ungehorsam sind gegen die Heilige Schrift, ohne daß sie es sich immer klarmachen. Dem Gedanken, daß der Gläubige bewußt und absichtlich dem Worte Gottes ungehorsam sein könnte, wird in der Heiligen Schrift selten Ausdruck gegeben. Und doch, wieviel geschieht selbst das! Ein einigermaßen aufrichtiges Herz wird der Herr von einem Fehltritt früher oder später überführen und zur Erkenntnis bringen können durch Sein Wort und Seinen Geist. Jedoch, mögen wir unsere Sünde erkennen oder nicht: Gott macht uns für alles verantwortlich, was Ungehorsam gegen Sein Wort ist, denn Er erwartet, daß wir Seinen Willen aus Seinem Wort zu erkennen suchen, um denselben zu tun. Und was wir als Sünde, Verunreinigung oder Ungehorsam erkennen, das sollen wir unbedingt bekennen. Auf das Bekenntnis hin war ein entsprechendes Opfer vorgesehen, das die Sünde, den Ungehorsam, die Verunreinigung sühnte und den Schuldigen reinigte.