BIBELLESEZETTEL von Chr. von Viebahn

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Startseite -- Bücher AT -- 4. Mose -- 074 (Sünde gegen Personen erfordert ein Sündenbekenntnis und eine Schuldzahlung an die Geschädigten)
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DAS VIERTE BUCH MOSE (Numeri)
A. GOTTES GESETZ -- TEIL 7: VOLK, PRIESTER und LEVITEN (4. Mose 1:1-10:10)

26. Sünde gegen Personen erfordert ein Sündenbekenntnis und eine Schuldzahlung an die Geschädigten (4. Mose 5,5-8)


4. MOSE 5,5-10

5 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 6 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ein Mann oder Weib irgend eine Sünde wider einen Menschen tut und sich an dem HERRN damit versündigt, so hat die Seele eine Schuld auf sich; 7 und sie sollen ihre Sünde bekennen, die sie getan haben, und sollen ihre Schuld versöhnen mit der Hauptsumme und darüber den fünften Teil dazutun und dem geben, an dem sie sich versündigt haben. 8 Ist aber niemand da, dem man's bezahlen sollte, so soll man es dem HERRN geben für den Priester außer dem Widder der Versöhnung, dadurch er versöhnt wird. 9 Desgleichen soll alle Hebe von allem, was die Kinder Israel heiligen und dem Priester opfern, sein sein. 10 Und wer etwas heiligt, das soll auch sein sein; und wer etwas dem Priester gibt, das soll auch sein sein.

In Gottes alttestamentlichem Bundesvolke sollte kein Vergehen gegen des Nächsten Eigentum ungesühnt und das Veruntreute nicht unerstattet bleiben. Unrecht gegen den Nächsten ist zugleich Unrecht gegen Gott! - Schon in 3. Mose 5,20-26 war das Gesetz niedergelegt worden, daß gestohlenes, erpreßtes, geliehenes oder anvertrautes Gut (die beiden letzteren, falls sie nicht rechtzeitig und gutwillig zurückgegeben wurden) in realem Werte und mit einem Fünftel Hinzufügung dem Eigentümer zurückzuerstatten war.

3. Mose 5,20-26 -- 20 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 21 Wenn jemand sündigen würde und sich damit an dem HERRN vergreifen, daß er seinem Nebenmenschen ableugnet, was ihm dieser befohlen hat, oder was ihm zu treuer Hand getan ist, oder was er sich mit Gewalt genommen oder mit Unrecht an sich gebracht, 22 oder wenn er, was verloren ist, gefunden hat, und leugnet solches und tut einen falschen Eid über irgend etwas, darin ein Mensch wider seinen Nächsten Sünde tut; 23 wenn's nun geschieht, daß er also sündigt und sich verschuldet, so soll er wiedergeben, was er mit Gewalt genommen oder mit Unrecht an sich gebracht, oder was ihm befohlen ist, oder was er gefunden hat, 24 oder worüber er den falschen Eid getan hat; das soll er alles ganz wiedergeben, dazu den fünften Teil darüber geben dem, des es gewesen ist, des Tages, wenn er sein Schuldopfer gibt. 25 Aber für seine Schuld soll er dem HERRN zu dem Priester einen Widder von der Herde ohne Fehl bringen, der eines Schuldopfers wert ist. 26 So soll ihn der Priester versöhnen vor dem HERRN, so wird ihm vergeben alles, was er getan hat, darum er sich verschuldet hat.

Außerdem war Jehova, dem Gott Israels, ein Widder als Sühnopfer darzubringen. Diese Vorschrift wird hier wiederholt. War der Benachteiligte gestorben, so mußte die Erstattung seinem nächsten Blutsverwandten geleistet werden. Und war kein solcher vorhanden, so fiel die Schulderstattung Jehova Selbst zu, welcher sie für den diensttuenden Priester bestimmte, dem außerdem auf jeden Fall der Widder zukam, den der Schuldige opferte und dessen Blut seine Schuld Gott gegenüber sühnte. - Hieran wird die sachlich verwandte Bestimmung angereiht, die in 4. Mose 18,8-19 ausführlicher dargelegt wird, daß alle Hebopfer (Angaben, die Jehova geweiht wurden, aber nicht auf den Altar kamen, z. B. von Öl, vom Most, vom Getreide usw.) demjenigen Priester gehören sollten, der sie diensttuend entgegennahm.

4. Mose 18,8-19 -- 8 Und der HERR sagte zu Aaron: Siehe, ich habe dir gegeben meine Hebopfer von allem, was die Kinder Israel heiligen, als Gebühr dir und deinen Söhnen zum ewigen Recht. 9 Das sollst du haben von dem Hochheiligen: Was nicht angezündet wird von allen ihren Gaben an allen ihren Speisopfern und an allen ihren Sündopfern und an allen ihren Schuldopfern, die sie mir geben, das soll dir und deinen Söhnen ein Hochheiliges sein. 10 An einem heiligen Ort sollst du es essen. Was männlich ist, soll davon essen; denn es soll dir heilig sein. 11 Ich habe auch das Hebopfer ihrer Gabe an allen Webeopfern der Kinder Israel dir gegeben und deinen Söhnen und Töchtern samt dir zum ewigen Recht; wer rein ist in deinem Hause, soll davon essen. 12 Alles beste Öl und alles Beste vom Most und Korn, nämlich ihre Erstlinge, die sie dem HERRN geben, habe ich dir gegeben. 13 Die erste Frucht, die sie dem HERRN bringen von allem, was in ihrem Lande ist, soll dein sein; wer rein ist in deinem Hause, soll davon essen. 14 Alles Verbannte in Israel soll dein sein. 15 Alles, was die Mutter bricht unter allem Fleisch, das sie dem HERRN bringen, es sei ein Mensch oder Vieh, soll dein sein; doch daß du die erste Menschenfrucht lösen lassest und die erste Frucht eines unreinen Viehs auch lösen lassest. 16 Sie sollen's aber lösen, wenn's einen Monat alt ist; und sollst es zu lösen geben um Geld, um fünf Silberlinge nach dem Lot des Heiligtums, das hat zwanzig Gera. 17 Aber die erste Frucht eines Rindes oder Schafes oder einer Ziege sollst du nicht zu lösen geben, denn sie sind heilig; ihr Blut sollst du sprengen auf den Altar, und ihr Fett sollst du anzünden zum Opfer des süßen Geruchs dem HERRN. 18 Ihr Fleisch soll dein sein, wie auch die Webebrust und die rechte Schulter dein ist. 19 Alle Hebeopfer, die die Kinder Israel heiligen dem HERRN, habe ich dir gegeben und deinen Söhnen und deinen Töchtern samt dir zum ewigen Recht. Das soll ein unverweslicher Bund sein ewig vor dem HERRN, dir und deinem Samen samt dir.

Hier tritt uns also vor allem der selbst von manchen Christen noch nicht genügend beherzigte göttliche Grundsatz entgegen: Unrecht gegen den Nächsten ist Versündigung gegen Gott, und vor Ihm werden wir uns darüber zu verantworten haben! - Daß die Unbekehrten rings um uns her das nicht bedenken und darum vielfach ganz gewissenlos, ja in schamlosester Weise ihren Nächsten übervorteilen, schädigen, berauben, das darf uns nicht zu sehr wundern, obwohl es tief schmerzlich ist und die furchtbarsten Folgen für die Ewigkeit nach sich zieht, wenn sie nicht noch zur rechten Zeit Begnadigung bei Gott nachsuchen und finden. Viel ernster noch ist es, daß Kinder Gottes häufig das dem Nächsten oder dem Mitgläubigen zugefügte Unrecht, sei es nun kleiner oder größer, sei es materiell oder innerlich, gar nicht immer oder doch nicht genug als Sünde gegen Gott empfinden. Kommt es nicht tatsächlich unter Gliedern des Volkes Gottes vor, daß sie einander benachteiligen, schädigen? Paulus fragt: „Warum laßt ihr euch nicht lieber Unrecht tun? Warum laßt ihr euch nicht lieber übervorteilen? Aber ihr tut Unrecht und übervorteilet, und das Brüder untereinander! Wisset ihr nicht, daß Ungerechte das Reich Gottes nicht ererben?“

(Mittwoch, 9. Juni 1920)

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Zuletzt geändert am 15.04.2023 11:47 Uhr | powered by PmWiki (pmwiki-2.3.3)