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26. Sünde gegen Personen erfordert ein Sündenbekenntnis und eine Schuldzahlung an die Geschädigten (4. Mose 5,5-8)
4. MOSE 5,5-10
5 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 6 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ein Mann oder Weib irgend eine Sünde wider einen Menschen tut und sich an dem HERRN damit versündigt, so hat die Seele eine Schuld auf sich; 7 und sie sollen ihre Sünde bekennen, die sie getan haben, und sollen ihre Schuld versöhnen mit der Hauptsumme und darüber den fünften Teil dazutun und dem geben, an dem sie sich versündigt haben. 8 Ist aber niemand da, dem man's bezahlen sollte, so soll man es dem HERRN geben für den Priester außer dem Widder der Versöhnung, dadurch er versöhnt wird. 9 Desgleichen soll alle Hebe von allem, was die Kinder Israel heiligen und dem Priester opfern, sein sein. 10 Und wer etwas heiligt, das soll auch sein sein; und wer etwas dem Priester gibt, das soll auch sein sein.
In Gottes alttestamentlichem Bundesvolke sollte kein Vergehen gegen des Nächsten Eigentum ungesühnt und das Veruntreute nicht unerstattet bleiben. Unrecht gegen den Nächsten ist zugleich Unrecht gegen Gott! - Schon in 3. Mose 5,20-26 war das Gesetz niedergelegt worden, daß gestohlenes, erpreßtes, geliehenes oder anvertrautes Gut (die beiden letzteren, falls sie nicht rechtzeitig und gutwillig zurückgegeben wurden) in realem Werte und mit einem Fünftel Hinzufügung dem Eigentümer zurückzuerstatten war.
Außerdem war Jehova, dem Gott Israels, ein Widder als Sühnopfer darzubringen. Diese Vorschrift wird hier wiederholt. War der Benachteiligte gestorben, so mußte die Erstattung seinem nächsten Blutsverwandten geleistet werden. Und war kein solcher vorhanden, so fiel die Schulderstattung Jehova Selbst zu, welcher sie für den diensttuenden Priester bestimmte, dem außerdem auf jeden Fall der Widder zukam, den der Schuldige opferte und dessen Blut seine Schuld Gott gegenüber sühnte. - Hieran wird die sachlich verwandte Bestimmung angereiht, die in 4. Mose 18,8-19 ausführlicher dargelegt wird, daß alle Hebopfer (Angaben, die Jehova geweiht wurden, aber nicht auf den Altar kamen, z. B. von Öl, vom Most, vom Getreide usw.) demjenigen Priester gehören sollten, der sie diensttuend entgegennahm.
Hier tritt uns also vor allem der selbst von manchen Christen noch nicht genügend beherzigte göttliche Grundsatz entgegen: Unrecht gegen den Nächsten ist Versündigung gegen Gott, und vor Ihm werden wir uns darüber zu verantworten haben! - Daß die Unbekehrten rings um uns her das nicht bedenken und darum vielfach ganz gewissenlos, ja in schamlosester Weise ihren Nächsten übervorteilen, schädigen, berauben, das darf uns nicht zu sehr wundern, obwohl es tief schmerzlich ist und die furchtbarsten Folgen für die Ewigkeit nach sich zieht, wenn sie nicht noch zur rechten Zeit Begnadigung bei Gott nachsuchen und finden. Viel ernster noch ist es, daß Kinder Gottes häufig das dem Nächsten oder dem Mitgläubigen zugefügte Unrecht, sei es nun kleiner oder größer, sei es materiell oder innerlich, gar nicht immer oder doch nicht genug als Sünde gegen Gott empfinden. Kommt es nicht tatsächlich unter Gliedern des Volkes Gottes vor, daß sie einander benachteiligen, schädigen? Paulus fragt: „Warum laßt ihr euch nicht lieber Unrecht tun? Warum laßt ihr euch nicht lieber übervorteilen? Aber ihr tut Unrecht und übervorteilet, und das Brüder untereinander! Wisset ihr nicht, daß Ungerechte das Reich Gottes nicht ererben?“
(Mittwoch, 9. Juni 1920)