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g) Israelitische Sklaven müssen im Erlassjahr frei werden. Heidnische Sklaven sind Dauereigentum (3. Mose 25,39-46)
3. MOSE 25,39-46
39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen 40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind 45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge.
Erreichte die Verarmung eines Israeliten einen solchen Grad, daß er seine Selbständigkeit aufgeben und in eine Dienststellung eintreten mußte, um mit seinem Kaufpreise seine Schulden zu decken, so sollte ihm diese nicht drückend gemacht werden durch Härte und Ungerechtigkeit. (Vergl. 2. Mose 1,13.14.)
Wie einen selbständigen Taglöhner oder Beisassen sollte man ihn gerecht und freundlich behandeln. Auch sollte seine Dienststellung keine lebenslängliche sein; wenn das Jubeljahr kam, sollte er frei ausgehen und zu seinem gleichfalls frei werdenden Erbteil zurückkehren, so daß er wieder ein selbständiger Mann mit eigenem Haus und Hof wurde. Israel sollte ja als ein erlöstes Volk in unmittelbarer gesegneter Abhängigkeit von seinem Gott stehen und Ihm dienen; daher duldete Gott keine Leibeigenschaft unter Seinem Volke! – Hatte also der Israelit einen seiner Volksgenossen im Dienste, so sollte aufrichtige Gottesfurcht ihn davon abhalten, irgendwie mit Härte über ihn zu herrschen. Als leibeigene Sklaven durfte Israel nur solche aus den umwohnenden Nationen oder von den eingesessenen Fremdlingen kaufen und halten und diese auch als Besitztum auf die Nachkommen vererben; niemals aber einen ihrer Brüder, der Israeliten! – (Aus 2. Mose 21,1-6 erfahren wir, daß ein Israelit in keinem Falle länger als sechs Jahre in Knechtesstellung sein sollte.
Nach sechs Jahren sollte er frei und umsonst von seinem bisherigen Herrn entlassen werden, reichlich mit Gutem beschenkt – es sei denn, daß er es freiwillig vorzog, für ganz bei seinem Herrn zu bleiben. [Lies auch 5. Mose 15,12-18.]
Lag also das nur alle 50 Jahre wiederkehrende Freijahr noch fern, so hatte der Israelit durch diese besondere Anordnung Jehovas doch keinesfalls länger als sechs Jahre zu dienen! Wir waren durch unsere eigene Schuld in die Knechtschaft Satans, in die Leibeigenschaft der Sünde geraten. O was für ein harter Herr ist der Teufel – wie furchtbar ist die Obrigkeit der Finsternis sowohl in der Christenheit als in der Heidenwelt. Denken wir an die geknechteten Frauen Indiens, an die Opiumraucher Chinas! Schauen wir in unser eigenes vergangenes Leben hinein! – Jesus bietet Sich allen Menschen als Befreier an; Er spricht: „Wahrlich, wahrlich, Ich sage euch: Jeder, der die Sünde tut, ist der Sünde Sklave. ... Wenn nun der Sohn Gottes euch freimacht, so werdet ihr wirklich frei sein." (Joh. 8,34.36; lies auch Röm. 6,16-23.)
Hast du dich schon durch Jesus frei machen lassen? Bist du Ihm schon von Herzen gehorsam geworden? Sagst du zu Ihm:
(Dienstag, 19. November 1918)