BIBELLESEZETTEL von Chr. von Viebahn

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Startseite -- Bücher AT -- 3. Mose -- 287 (Sonderregelung für die Auslösung verkaufter Stadthäuser von Leviten)
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DAS DRITTE BUCH MOSE (Leviticus)
C. GOTTES GESETZ -- TEIL 6: HEILIGUNG (3. Mose 17-27)
12. Auslösungen und Freilassungen in jedem fünfzigsten Jahr (Erlassjahr) (3. Mose 25,25-55)

e) Sonderregelung für die Auslösung verkaufter Stadthäuser von Leviten (3. Mose 25,32-34)


3. MOSE 25,32-34

32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Für die Leviten sorgte Gott in besonderer Weise. Sie waren einerseits besonders bevorzugt, indem sie Diener Jehovas waren und Er Selbst ihr Teil und Erbe sein wollte. (5. Mose 10,9.)

5. Mose 10,9-- Darum sollten die Leviten kein Teil noch Erbe haben mit ihren Brüdern; denn der HERR ist ihr Erbe, wie der HERR, dein Gott, ihnen geredet hat.

Andererseits mußte der ganze Stamm der Leviten gerade dieses heiligen Dienstes wegen auf ein eigentliches Besitztum im Lande Kanaan verzichten. – Die Leviten hatten ihre Wohnstätten in den eigens ihnen zugewiesenen ummauerten Levitenstädten (4. Mose 35,1-8)

4. Mose 35,1-8-- 1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, 7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben.

für ihre Häuser galt ein immerwährendes Lösungsrecht. Wenn also ein Levit verarmte und sein Haus verkaufte, so sollte stets die Möglichkeit des Rückkaufes für ihn bestehen, und im Jubeljahr fiel das Haus auf jeden Fall kostenlos an ihn zurück. – Das Feld, das dem Leviten im Weichbilde seiner Stadt zugewiesen war und das er ganz notwendig für seinen Unterhalt und sein Vieh brauchte, sollte ihm selbst im Verschuldungsfalle nicht genommen werden; es gehörte ihm und seiner Familie als dauerndes Eigentum. Aus diesen Verordnungen ersehen wir Gottes besondere Fürsorge für Seine Diener. Da sie sich ganz Seiner Sache widmeten, nahm Er Sich auch ihrer Angelegenheiten mit besonderer Sorgfalt und Treue an, und so hatten sie es gut! – Ist es nicht auch heute so, daß denen, die am ersten nach dem Reiche Gottes trachten und in Treue und Hingebung für dasselbe leben, das, was sie im Irdischen brauchen, reichlich gegeben wird? Mag ihr Glaube auch manchmal auf die Probe gestellt werden – beschämt und enttäuscht werden sie nie, wenn sie wirklich in Gehorsam, Lauterkeit und Treue dem Herrn dienen nach Seinem Wort! – Reichtum und Bequemlichkeit allerdings verspricht der Herr Seinen Knechten und Mägden nicht; sie ständen ihnen auch nicht wohl an in einer Welt, in der ihr Herr verworfen und gekreuzigt wurde! Doch wenn wir, was wir sind und haben, zu Seiner Verfügung und in Seinen Dienst stellen, dann wird Er uns auch im Irdischen nichts mangeln lassen, sondern uns Seine königliche Fürsorge und Freundlichkeit reichlich schmecken lassen!

(Sonntag, 17. November 1918)

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