BIBELLESEZETTEL von Chr. von Viebahn

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Startseite -- Bücher AT -- 3. Mose -- 274 (Todesstrafen, Vergeltungsstrafen und Erstattungsstrafen)
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DAS DRITTE BUCH MOSE (Leviticus)
C. GOTTES GESETZ -- TEIL 6: HEILIGUNG (3. Mose 17-27)
10. Todesstrafen bei Gotteslästerung und Totschlag. Vergeltungsstrafen bei Verletzungen (3. Mose 24,10-23)

b) Todesstrafen, Vergeltungsstrafen und Erstattungsstrafen (3. Mose 24,15-23)


3. MOSE 24,15-23

15 Und sage den Kindern Israel: Welcher seinem Gott flucht, der soll seine Sünde tragen. 16 Welcher des HERRN Namen lästert, der soll des Todes sterben; die ganze Gemeinde soll ihn steinigen. Wie der Fremdling, so soll auch der Einheimische sein; wenn er den Namen lästert, so soll er sterben. 17 Wer irgend einen Menschen erschlägt, der soll des Todes sterben. 18 Wer aber ein Vieh erschlägt, der soll's bezahlen, Leib um Leib. 19 Und wer seinen Nächsten verletzt, dem soll man tun, wie er getan hat, 20 Schade um Schade, Auge um Auge, Zahn um Zahn; wie er hat einen Menschen verletzt, so soll man ihm wieder tun. 21 Also daß, wer ein Vieh erschlägt, der soll's bezahlen; wer aber einen Menschen erschlägt, der soll sterben. 22 Es soll einerlei Recht unter euch sein, dem Fremdling wie dem Einheimischen; denn ich bin der HERR, euer Gott. 23 Mose aber sagte es den Kindern Israel; und sie führten den Flucher hinaus vor das Lager und steinigten ihn. Also taten die Kinder Israel, wie der HERR dem Mose geboten hatte.

Die göttliche Urteilssprechung hinsichtlich des Lästerers gibt Veranlassung, daß Jehova die Gesetze betreffs Lästerung Seines Namens und betreffs Totschlag oder Leibesverletzung eines Menschen, die bisher nur für die Israeliten gegeben waren (2. Mose 21,12-27),

2. Mose 21,12-27 -- 12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. 17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. 18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt: 19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden. 21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen. 23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge. 27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

wiederholt und auch für die Israel angeschlossenen Fremdlinge bindend macht. – Welch schreckliche Unsitte und schwere Sünde ist doch das Fluchen, Lästern und Mißbrauchen des Namens Gottes und des Herrn Jesu auch in unserem Volke! Trotz der Kenntnis der göttlichen Gebote und Strafandrohungen sind wir umgeben davon. Es fehlt die Furcht Gottes! – Sind wir, die Gläubigen, wohl stets entschieden und treu dieser großen Sünde gegenüber? Stehen wir für unseren Herrn und die Ehre Seines Namens auf, wenn derselbe in unserer Gegenwart mißbraucht wird? Ist unser Leben und Wandel gegenüber der Welt ein leuchtendes Zeugnis für Ihn – eine Verherrlichung Seines großen Namens? – V. 19-21: Der Herr greift in der Bergpredigt gerade diesen Abschnitt aus den Büchern Moses heraus, um den großen Gegensatz zwischen Gesetz und Gnade klarzustellen und um uns die Gesinnung der Liebe, der Selbstverleugnung und der Barmherzigkeit einzuprägen und köstlich zu machen. (Lies Matth. 5,38-42.)

Matthäus 5,38-42 -- 38 Ihr habt gehört, daß da gesagt ist: "Auge um Auge, Zahn um Zahn." 39 Ich aber sage euch, daß ihr nicht widerstreben sollt dem Übel; sondern, so dir jemand einen Streich gibt auf deinen rechten Backen, dem biete den andern auch dar. 40 Und so jemand mit dir rechten will und deinen Rock nehmen, dem laß auch den Mantel. 41 Und so dich jemand nötigt eine Meile, so gehe mit ihm zwei. 42 Gib dem, der dich bittet, und wende dich nicht von dem, der dir abborgen will.

Wie wichtig ist es doch für die Kinder Gottes, daß sie sich nicht von neuem, wie die Galater, unter das Joch des Gesetzes begeben, von welchem Christus sie durch Seinen Tod befreit hat! Vielmehr dürfen wir uns nun in unserem täglichen Leben Ihm weihen, der einst für uns starb und dürfen Ihm unsere Dankbarkeit erzeigen, indem wir in selbstverleugnender, barmherziger Liebe den Menschen um uns her dienen! – V. 23: Nach dem Erlaß der eben besprochenen Gesetze wird die von Gott verhängte Strafe an dem Gotteslästerer vollstreckt.

(Dienstag, 27. August 1918)

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