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l) Maßnahmen bei wiederkehrendem Aussatz an Häusern (3. Mose 14,43-47)
3. MOSE 14,43-45
43 Wenn das Mal wiederkommt und ausbricht am Hause, nachdem man die Steine ausgerissen und das Haus anders beworfen hat, 44 so soll der Priester hineingehen. Und wenn er sieht, daß das Mal weitergefressen hat am Hause, so ist's gewiß ein fressender Aussatz am Hause, und es ist unrein. 45 Darum soll man das Haus abbrechen, Steine und Holz und alle Tünche am Hause, und soll's hinausführen vor die Stadt an einen unreinen Ort.
Trotz allem, was geschehen war zu Reinigung des Hauses vom Aussatz, war es doch möglich, daß derselbe von neuem ausbrach. Dadurch wurde der Beweis erbracht, daß etwas von dem schrecklichen Übel an einer verborgenen Stelle haften geblieben und nicht entdeckt und ausgerottet worden war. Fand der Priester tatsächlich, daß der Aussatz von neuem ausgebrochen war, so gab es keinen Verzug mehr: das ganze Haus war unrein, und Gott verhängte Sein endgültiges Gericht über dasselbe. Es mußte abgerissen und das ganze Baumaterial mußte hinausgeschafft werden an einen unreinen Ort. – Es kann mit einem gläubigen Kreise, mit einer Gemeinschaft, mit einem von Gott begonnenen und den Menschen anvertrauten Werke, ja mit einer ganzen „Richtung“ von Gläubigen dahin kommen, daß der eingedrungene Aussatz der Weltlichkeit, der Oberflächlichkeit oder auch verderblicher Lehre unheilbar wird. Gott kann dann nichts anderes tun, als jenen einstigen „Leuchter“ dem Gericht des Erlöschens und Erkaltens anheimzugeben und ihn von seiner Stelle zu rücken.*
Ach, daß dies so schnell geschehen kann, daß der Verfall so rasch um sich greift! Und das Allerschlimmste ist, daß eine Gemeinde oder Gemeinschaft, ein Kreis oder ein Werk unter dem Göttlichen Urteil der Beiseitesetzung stehen kann und weiß es nicht, weil das Ohr fehlt, um die Stimmes des priesterlichen Richters zu hören. (Lies Offenb. 3,17; Hos. 7,8-12.)
(Mittwoch 8.11.1916)