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k) Erste Maßnahmen bei Aussatz an Häusern (3. Mose 14,33-42)
3. MOSE 14,37-38
37 Wenn er nun das Mal besieht und findet, daß an der Wand des Hauses grünliche oder rötliche Grüblein sind und ihr Ansehen tiefer denn sonst die Wand ist, 38 so soll er aus dem Hause zur Tür herausgehen und das Haus sieben Tage verschließen.
Wir erkennen hier, wie langsam der Herr ist zum Zorn und zum Gericht, wie langmütig Er ist gegen die Verkehrten und Bösen, um ihnen Zeit zur Buße und Umkehr zu geben.*
Der allgemeine Stand der Herzen und des Wandels in einer Gemeinschaft, einem gläubigen Kreise kommt wesentlich in Betracht bei der Beurteilung eines besonderen Sündenfalles oder -zustandes unter diesen Gläubigen. Wenn der Stand im allgemeinen ein niedriger ist, so hat man nicht das Recht, den Einzelnen, der gesündigt hat, ebenso schwer zu verurteilen, wei wenn der allgemeine Stand und Wandel in jenem Kreis ein guter und geheiligter ist.*
In jedem Falle aber ist Grund da, daß alle sich vor dem Herrn beugen und jeder Einzelne sein praktisches Leben und sein Herz läutere und reinige vor Gott. Hierdurch wird demjenigen, der in besonderer Weise gefehlt hat, am ersten geholfen werden. – Liegen in einer Gemeinschaft, in einem Kreise von Gläubigen, traurige, Gott verunehrende Dinge vor und das Böse ist noch nicht klargestellt und ausgeschieden, so tun auswärtige oder außerhalb dieses Kreises stehende Christen zunächst gut, sich von demselben fernzuhalten und auch andere Seelen nicht dort einzuführen. Der Herr, der große Priester, stellt einen solchen Kreis, ein solches „Haus“, unter Seine besondere abwartende und beurteilende Aufsicht. Und es könnte ansteckend, schädigend wirken – wir möchten uns „teilhaftig machen fremder Sünden“, wenn wir gerade jetzt Eingang und Verbindung in diesem Kreise suchen wollten.
(Sonnabend 4.11.1916)